Gericht: 15-Jähriger drohte bei Streit mit Steakmesser

Vorarlberg / 10.06.2021 • 16:56 Uhr
Gericht: 15-Jähriger drohte bei Streit mit Steakmesser
Dem jugendlichen Angeklagten wird künftig ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt. Eckert

520 Euro Geldstrafe und Antiaggressionstraining nach mehrfachen Drohungen und Nötigung.

Feldkirch Begonnen hat alles mit einer nicht gewünschten Beziehung zwischen zwei Teenagern, dem nun vor Gericht angeklagten 15-Jährigen und einem Mädchen. Mutter des Buben wie auch die des Mädchens waren offenbar gegen diese Liaison. Eine Mutter wollte der anderen zeigen, dass die beiden Kinder wieder munter miteinander chatten und fertigte deshalb zum Nachweis einen Screenshot des jugendlichen Chats an. Das verärgerte den Ex-Gymnasiasten. Er rastete aus, und forderte seine Mutter auf, sich nicht ständig einzumischen. Sogar die Nachbarn wurden auf den Lärm aufmerksam.

Steakmesser

Der junge Mann gibt zu, dass er sein Steakmesser – er war gerade beim Essen – nahm und wütend auf den Tisch schlug. Vor der Polizei hatte er noch etwas anderes erzählt und auch seine Mutter gab damals an, dass er ihr gedroht hatte, sie mit 44 Messerstichen zu töten und dann Selbstmord zu begehen. Die Mutter entschlägt sich im Prozess der Aussage, sie möchte ihrem Sohn nicht schaden. Ein Nachbar, der als Zeuge einvernommen wird, erzählt, dass er an der Tür klingelte und die Mutter des Buben aufgelöst öffnete. „Sie war froh, dass wir kamen und sagte, dass ihr Sohn sie mit einem Messer bedroht habe“, bestätigt auch der Zeuge.

Außer Rand und Band

Auch den Nachbarn bedrohte der junge Mann. Der 15-Jährige brüllte: „Ich werde dich fertigmachen“ und andere angsteinflößende Äußerungen. Eine Diversion kommt für den Jungen nicht in Betracht, dafür ist in letzter Zeit zu viel vorgefallen, zu einer Verurteilung führte es bislang jedoch nicht. „Es ist halt einfach oft ‚dicke Luft‘“ verteidigt Anwalt Alexander Wirth seinen Mandanten. Die Mutter meine es zwar gut mit dem Jungen, dies führe aber zu ständiger Bevormundung und zu neuerlichen Konflikten. Ohne Vater, so Wirth, sei es nicht so einfach, schon gar nicht für einen ‚superpubertierenden‘ 15-Jährigen, hofft der Verteidiger auf Verständnis des Gerichts.

Strafe muss sein. Wegen gefährlicher Drohung und versuchter Nötigung wird der junge Mann zu 520 Euro Geldstrafe verurteilt. Ebenso viel wird auf Bewährung verhängt. Außerdem bekommt er einen Bewährungshelfer, der ihm als neutrale Person zur Seite stehen soll. Ein Antiaggressionstraining soll ihn unterstützen, mit Wut und Ärger künftig besser umzugehen.