Ein Impfpass ist bei Stellenbewerbungen kein Nachteil

Vorarlberg / 31.05.2021 • 05:45 Uhr
Ein Impfpass ist bei Stellenbewerbungen kein Nachteil
Haben Sie einen Impfpass, oder haben Sie keinen? Diese Frage möchten wohl viele Unternehmen künftig beantwortet wissen. VN/Steurer

Es gibt keine Impfpflicht. Dennoch werden wohl viele Arbeitgeber künftig eine geimpfte Person bei einer Jobbewerbung bevorzugen.

Schwarzach Kann ein Arbeitgeber von seinen Mitarbeitern den Nachweis einer Covid-Impfung verlangen? Nein, sagt dazu der Gesetzgeber. Es gibt keine Impfpflicht. Ob sich jemand durch eine Injektion immunisieren lässt, ist seine/ihre Sache. Dass einem Arbeitgeber allerdings geimpfte Bewerber lieber sind als ungeimpfte, lässt sich durch kein Gesetz verbieten. Der Nachweis einer Covid-Impfung durch einen Stellenbewerber gereicht bei vielen Firmen und Einrichtungen sicher nicht zum Nachteil. Sicherheit am Arbeitsplatz für Firma und Mitarbeiter wird in Cornazeiten großgeschrieben. Dass eine Impfung auf lange Sicht der unkompliziertes Weg zum Schutznachweis ist, liegt auf der Hand. Testkapazitäten werden zurückgefahren, der Genesen-Status hat zumeist ein kürzeres Ablaufdatum.

Wie lange bleiben Testkapazitäten?

„Bisher hatten wir noch keinen Fall, bei dem die Impfung im Bewerbungsprozess ausschlaggebend gewesen wäre“, sagt Julia Schwärzler, bei der Firma Doppelmayr für Kommunikation zuständig. Bemerkenswerter Nachsatz: „Sicherlich wird es für Bewerber in Zukunft von Vorteil sein, geimpft zu sein. Insbesondere bei Berufen mit hoher Reisetätigkeit oder intensiven Kundenkontakt. Wir gehen diesbezüglich von einer hohen Bereitschaft aus, sich selbst und seine Mitmenschen zu schützen.“

Beim Beschlägehersteller Blum setzt man ganz aufs Testen „Der Impfstatus ist für uns kein Thema, weder bei Bewerberinnen und Bewerbern, noch bei bestehenden Mitarbeitenden“, sagt Bernhard Erkinger vom Personalmarketing. „Zu unserm Maßnahmenbündel gehört regelmäßiges Testen.“ Gerne verweist Erkinger dabei auf die kostenlosen Selbsttests und den Testbus der Firma. Wie lange die Testkapazitäten in diesem Ausmaß hochgehalten werden, ist nicht bekannt. Bei den Landeskrankenhäusern steht Sicherheit naturgemäß an erster Stelle. „Unsere Standards der Schutzmaßnahmen sind hoch. Eine Impfpflicht gibt es aber nicht“, betont Gerald Fleisch, Geschäftsführer der Landeskrankenhausbetriebsgesellschaft. Fügt aber hinzu: „Wir sind froh, eine hohe Durchimpfungsrate unseres Personals zu haben.“

Marlies Gasser, Geschäftsführerin des Instituts für Sozialdienste (IFS), räumt ein, dass man in bestimmten Bereichen sehr wohl nach der Test- und Impfbereitschaft frage, auch wenn die direkte Frage „Sind Sie geimpft?“ nicht gestellt werde. „Eine Antwort über die Impf-und Testbereitschaft erwarten wir uns vor allem in stationären Arbeitsfeldern.“

Kein Thema ist der Impfstatus bei der Bildungsdirektion Vorarlberg (BID). „Die drei Gs spielen künftig trotzdem eine nicht unwichtige Rolle. Schließlich hängt davon ab, ob Lehrpersonen noch mit FFP2-Maske herumlaufen müssen, oder nicht“, sagt BID-Sprecherin Elisabeth Mettauer-Stubler.

Definitiv nicht gestellt wird die klassische Impffrage in der Personalabteilung der Gemeinde Lustenau. Personalchef Gerhard Fitz: „Der Impfstatus spielt für eine Anstellung bei uns keine Rolle. Unumgänglich ist freilich die strikte Einhaltung aller im Haus geltenden Sicherheitsregeln. Als wir kurzfristig Risikozone waren, durften nur Getestete mit Maske zur Arbeit ins Haus kommen.“

Klare Haltung

Eine klare Position bezieht man bei der Vorarlberger Wirtschaftskammer. „Wir sind der Meinung, dass die Frage nach dem Impfstatus berechtigt ist und nicht in den Datenschutz fällt. Der Arbeitgeber darf ein Interesse am Gefährdungspotenzial eines Mitarbeiters vor dem Hintergrund einer Pandemie haben“, sagt Carolin Grabher, Arbeitsrechtlerin bei der WK Vorarlberg.

Wir sind der Meiniung, dass die Frage nach dem Impfstatus berechtigt ist und nicht in den Datenschutz fällt.”

Carolin Grabher, Arbeitsrechtlerin WK Vorarlberg

Es müsse auch im Interesse des Arbeitnehmers liegen, das Gesundheitsrisiko für sich und seine Mitarbeiterkolleginnen und -kollegen bzw. für das ganze Unternehmen so gering wie möglich zu halten. „Es geht hier um eine Treuepflicht dem Arbeitgeber gegenüber. Wir geben jedenfalls eine Impfempfehlung ab.“, betont Grabher.