Gericht: Im Zug statt in Quarantäne

Vorarlberg / 04.05.2021 • 17:00 Uhr
Gericht: Im Zug statt in Quarantäne
Der Angeklagte gab an, während des Vorfalls schwer alkoholisiert gewesen zu sein. Eckert

Coronainfizierter Handwerker fuhr mit der Bahn und gefährdete auch Ärzte und Schwestern.

Feldkirch Der 39-jährige Leasingarbeiter wurde im vergangenen Dezember positiv auf Corona getestet. Er bekam einen Absonderungsbescheid und hätte noch mindestens drei weitere Tage in Quarantäne bleiben müssen. Doch, so sagt er als Angeklagter beim Prozess am Landesgericht Feldkirch, er habe den Bescheid nur überflogen, außerdem mindestens acht große Bier und rund vier bis fünf Becher Glühwein getrunken. Jedenfalls setzte er sich in den Zug und fuhr vom Oberland Richtung Bregenz. „Irgendwie hatte ich gedacht, dass ich die Quarantäne verlassen darf, wenn ich 48 Stunden symptomfrei bin“, beruft sich der Beschuldigte auf einen angeblichen Irrtum.

Die Coronainfektion war nicht das einzige gesundheitliche Problem des Oberländers. Er hatte Rückenschmerzen, verursacht durch einen gebrochenen Rückenwirbel. In Altach wurden diese Schmerzen plötzlich so heftig, dass er sogar zusammenbrach. Die Rettung wurde gerufen.

Infektion verschwiegen

Notarzt, Sanitäter, Zivildiener, weitere Ärzte und Schwestern fanden sich beim Patienten im Hohenemser Spital ein. Sie alle fragten immer wieder nach einer allfälligen Infektion des 39-Jährigen. Doch der verschwieg sein Testergebnis. Das gesamte medizinische Personal begnügte sich deshalb mit der Standardsicherheitsausrüstung, einer einfachen FFP2-Maske. Bei Kenntnis um die bestehende Infektion hätten sich die Helfenden besser schützen können. „Das war echt dumm von mir, das sehe ich heute auch ein, die haben mir ja alle geholfen, ich würde es gerne rückgängig machen, wenn ich könnte“, gesteht der Mann zumindest heute ein. Er glaubt, dass der Alkohol ihn zu diesem sorglosen Verhalten bewogen hat.

Haft- und Geldstrafe

„Ihr Verhalten war äußerst sozialschädlich. Das gesamte medizinische Personal kämpft schon so lange gegen diese Pandemie. Es wäre Ihre Pflicht gewesen, die Einsatzkräfte aufzuklären“, macht Richter Georg Furtschegger dem Mann nochmals klar. Der scheint sein Verhalten tatsächlich zu bereuen. Zu den 16 Verurteilungen kommt nun die siebzehnte dazu. Sieben Monate Haft auf Bewährung plus 1920 Euro unbedingte Geldstrafe. Der dreifache Vater, der bereits an die 100.000 Euro Schulden hat, bittet um Ratenzahlung. Bei der Strafbemessung waren das reumütige Geständnis und die verminderte Zurechnungsfähigkeit mildernd, erschwerend waren die Vorstrafen. Der Strafrahmen bei dem Delikt „Vorsätzliche Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten“ beträgt drei Jahre. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.