Gericht: Krankenpfleger vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen

52-jähriger Rumäne wurde von todkranker Frau schwer belastet, doch Senat fand keine Beweise.
Feldkirch Seit 2016 ist der Rumäne als Pflegekraft in Österreich tätig. Regelmäßig reist er in seine Heimat zu seiner Ehefrau, dann wieder nach Österreich zu einem Menschen, der auf fremde Hilfe angewiesen ist. Doch nun sitzt der 52-Jährige auf der Anklagebank am Landesgericht Feldkirch. Ihm wird vorgeworfen, dass er im Sommer 2018 eine todkranke, damals 60-jährige Frau vergewaltigt haben soll. Zwei Monate nach der angeblichen Tat erlag die schwer Lungenkranke ihrem Leiden.
Was blieb, ist eine Anklage, dass sie von dem Rumänen auf ihrem Pflegebett zum Sex gezwungen worden sei. Sie habe Schmerzen gehabt, keine Luft bekommen, weil er mit seinem gesamten Gewicht auf ihrer Lunge gelegen sei. Dies sind die Angaben, welche die Frau im Spital machte, zu einer zweiten Einvernahme kam es nicht mehr, sie verstarb.
Freundlicher Pfleger
Der 52-Jährige räumt ein, dass er einen Fehler gemacht habe, als er auf das Angebot der Pflegebedürftigen eingegangen sei. Die beiden kannten sich bereits ein paar Monate, die Frau war im Endstadium der schweren Krankheit, musste liegen, gewaschen und gewickelt werden und war somit voll auf fremde Hilfe angewiesen. „Er war sehr nett zu mir und ein guter Kerl“, gab sie in ihrer einzigen und letzten Einvernahme an. Als er sich neben sie gelegt habe, habe sie sich in ihrer Einsamkeit zunächst nichts Negatives gedacht. Auch habe er ihr immer ihre Hand gehalten, wenn Schmerzen sie heimsuchten. Als er sich auf sie legte und sie zum Sex zwang, obwohl sie ihn wegzudrücken versuchte, habe sie das überrascht und sie sei ihm hilflos ausgeliefert gewesen, gibt sie zu Protokoll.
Unschuld beteuert
„Ich habe sie nicht zum Sex gezwungen, die Initiative ging von ihr aus“, beteuert hingegen der Alten- und Krankenpfleger. Er habe sie gewickelt, da habe sie ihm seine kurze Hose nach unten gestreift, ihn an seinem Geschlechtsteil berührt und gestreichelt. „Die Leute werden darüber reden“, habe er noch zu ihr gesagt. Die Schwerkranke habe allerdings erwidert, dass das ihre Privatsache sei. Dann habe er sich schließlich auf sie gelegt, sie habe Geräusche von sich gegeben, woraus eindeutig hervorging, dass sie den Verkehr genossen habe. Sie habe nicht über Schmerzen geklagt. Dass sie ihn nachträglich der Vergewaltigung bezichtigte, sei ein Racheakt, vermutet der Angeklagte. Die Frau habe sich nämlich immer gewünscht, dass er bei ihr bleiben solle, statt zu seiner Frau zurückzureisen. Der Senat spricht den Mann frei, aufgrund der schweren Krankheit konnte die Frau zu wenig detailliert einvernommen werden, so die Begründung. Es gibt zu wenig Sicherheit, dass der bislang Unbescholtene das Verbrechen begangen hat. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.