Gericht: Versuchte Vergewaltigung in Feldkircher Gastgarten

Vorarlberg / 26.04.2021 • 19:02 Uhr
Gericht: Versuchte Vergewaltigung in Feldkircher Gastgarten
Der 58-Jährige wurde nach dem letzten Sexualdelikt wieder sehr rasch rückfällig. Eckert

24-fach Vorbestrafter zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt, weil er junge Frau zu Oralsex zwingen wollte.

Feldkirch Viel Zeit hat der 58-Jährige nach seiner fast zwölfjährigen Haft noch nicht in Freiheit verbracht, da muss er schon wieder hinter Gitter. Erst im Februar vergangenen Jahres kam er aus dem Gefängnis, wo er wegen zweier Sexualdelikte gelandet war.

Nur vier Monate später in Feldkirch, in einem Gastgarten eines Cafés in Bahnhofsnähe, der nächste Vorfall. Und wieder spielen sexuelle Absichten eine Rolle. Er will eine junge Frau zum Oralsex zwingen. Die Frau wehrt sich mit Händen und Füßen, Gäste schreiten ein. Bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch behauptet der Angeklagte selbst, er könne sich an nichts erinnern. Nach der versuchten Vergewaltigung gab es noch unabhängig von Vorangegangenem diverse körperliche Auseinandersetzungen zwischen den Betrunkenen im Lokal. „Das Nähen meiner Kopfwunde im Krankenhaus ist ziemlich das Einzige, an was ich mich noch erinnern kann“, sagt der Angeklagte

Gezecht und ausgerastet

Der Nachmittag begann mit einer Geburtstagsfeier in einem Schrebergarten. Eine ältere Frau hatte Geburtstag, der Arbeitslose trank mehrere Biere. Danach fuhr er mit Bekannten weiter in das Feldkircher Café, sie setzten sich in den Gastgarten an der Straße, inzwischen war es später Nachmittag. Die Männer tranken weiter und unterhielten sich. Am Tisch eine junge Frau, ebenfalls betrunken, sie hat einen Sachwalter. Auf diesen Gast hatte es der 58-Jährige abgesehen. Was die zwei zuvor sprachen, bleibt unklar, jedenfalls entblößte der Mann plötzlich seinen Penis, zog die Frau an ihren langen Haaren Richtung Geschlechtsteil und wollte sie zum Oralsex zwingen. Es blieb beim Versuch der Vergewaltigung. Gäste eilten herbei. Der Betrunkene streckte dem Opfer noch den nackten Hintern hin.

Video als Beweis

Von der Hauptzeugin, dem Opfer, wären unter Umständen kaum ausreichende Beweise für einen Schuldspruch vorhanden gewesen. Allerdings gibt es ein Video, auf dem der Sachverhalt deutlich zu erkennen ist. „Es wird dann wohl so gewesen sein, aber ich kann mich nicht erinnern“, so der Angeklagte. Die Verteidigung hatte versucht, durch ein Gutachten einen Vollrausch mit Unzurechnungsfähigkeit ins Treffen zu führen, dann wäre die Strafe mit drei Jahren nach oben beschränkt gewesen. „Für diesen Zustand gibt es keinerlei Anzeichen, weshalb das Gericht von eingeschränkter, aber nicht ausgeschlossener Zurechnungsfähigkeit ausgeht“, so Richter Martin Mitteregger. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.