Gericht: Parkgebühren in großem Stil veruntreut

Kontrolleur steckte Parkgebühren aus Tiefgaragen ein: Ein Jahr Haft.
Feldkirch Was das Betrachten von rund 200 kinderpornografischen Bildern und einigen Videos betrifft, ist der Angeklagte bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch geständig. „Mein Mandant wurde früher selbst missbraucht und hoffte, auf diesem Weg den Täter zu finden“, so die Verteidigung. „Dass man auf derartigen Bildern nur leidende Opfer und keine Täter, schon gar nicht mit Gesicht sieht, ist aber schon klar?“, verzichtet die Richterin auf weitere Erörterungen. Der zweite Vorwurf betrifft die Veruntreuung von angeklagten 93.000 Euro Parkgebühren. In Dornbirner, Rankweiler und Feldkircher Tiefgaragen von ehrlichen Autofahrern eingeworfen und von einem nicht ganz so ehrlichen Angestellten abgezweigt. Der 12-fach Vorbestrafte räumt eine gewisse Unehrlichkeit ein. Zwei Mal habe er Geld eingesteckt, aber sicher nicht mehr als 5700 Euro. Dass in zwei weiteren Parkgaragen großzügig zugelangt wurde, davon geht der Senat aus und rechnet mit einem weiteren Schaden von rund 50 bis 60.000 Euro. Doch Beweise gibt es zu wenig.
Rechtlich unwichtig
Der Strafrahmen reicht ab einem Schaden von über 5000 Euro bis zu drei Jahren Haft. Es ist strafrechtlich somit nicht relevant, wie hoch genau der weitere Schaden war. Interessant wird es dann erst wieder, wenn es über 300.000 Euro geht, ansonsten bleibt es bei maximal drei Jahren. Es war den Geschädigten nicht möglich, die Beträge ausreichend zu konkretisieren. 10.000 Euro werden jedenfalls für verfallen erklärt, die muss der Verurteilte dem Staat als zusätzliche Strafe abführen. Die 5700 Euro müssen vom Geständigen ebenfalls ersetzt werden.
Diskrepanz
Die Kassenautomaten in den Garagen funktionieren analog. Das heißt, es wird nur auf Papier aufgezeichnet, es gibt keine Speicher. Wenn die Papierrolle zu Ende ist, gibt es keinen Beleg, die Daten sind verloren. Somit kann man nicht nachvollziehen, wie viel Geld eingenommen wurde. Das geforderte Vieraugenprinzip wurde nicht immer eingehalten. Aufgefallen sind größere Fehlbeträge während der Gymnaestrada 2019. Da herrschte reger Betrieb, dennoch landete wenig Geld auf dem Bankkonto. Dasselbe im Winter 2018 – Weihnachtsmarkt, Einkaufsbummel, volle Parkplätze, dennoch – wenig Geld in der Kasse. „Immer, wenn der Angeklagte Dienst hatte, fehlten Beträge“, sieht Staatsanwältin Julia Berchtold eine ungewöhnliche Häufung der Zufälle.
Ziemlich große Ausgaben
„Sie lebten auf ziemlich großem Fuß, teure Reisen, Autos. Angebliche Wettgewinne können die auffallend vielen Bareinzahlungen nicht erklären“, so das Gericht. Die Strafe beträgt ein Jahr unbedingte Haft, das Urteil ist nicht rechtskräftig.