Afghane forderte Polizistin zu Boxkampf auf

800 Euro Strafe für Widerstand gegen die Staatsgewalt, Angeklagter verbeugt sich vor Beamtinnen.
Feldkirch Ende Oktober ging bei der Polizei ein Notruf ein, eine Adresse in Koblach wurde genannt, zwei Beamtinnen rückten aus. Bei dem Mehrparteienhaus stand die Tür offen, eine 27-jährige Polizistin rief und trat ein, als sich niemand meldete. Sie hörte ein Rumpeln und ein Mann kam in den Hausgang. Die zwei Polizistinnen wollten den Sachverhalt klären, ein weiterer verletzter Mann lag am Boden, es war unklar, was hier eigentlich geschehen war, ob einer der Männer allenfalls Täter, der andere allenfalls Opfer war. Doch einer von ihnen reagierte höchst verärgert. Dass die beiden Frauen aufgrund ihrer Uniform eindeutig als Polizei auszumachen waren, kümmerte den Bewohner wenig. Er zeigte sich aufbrausend und aggressiv.
Aufforderung zum Kampf
Eine der Polizistinnen holte vorsorglich ihren Pfefferspray heraus, doch die räumlichen Verhältnisse waren ungünstig. Ein enger Hausgang und ihre Kollegin in der Nähe des betrunken wirkenden Bewohners. Noch dazu packte der 50-jährige Mann die 27-Jährige in dem Moment kräftig am Arm und schimpfte vor sich hin.
Die Frau konnte sich befreien, der Alkoholisierte baute sich auf, bewegte sich hin und her wie ein Boxer in Vorbereitung auf einen Schlag. Er erhob beide Arme, ballte seine Fäuste und forderte sie zum Kampf auf: „Komm, komm, schlagen!“ Doch die Beamtin ließ sich nicht auf einen Kampf ein. Der Vernunft folgend, zogen sich die Polizistinnen zunächst aus dem Haus zurück und warteten auf Verstärkung. Außerdem war die räumliche Situation im Freien wesentlich besser, um die Angelegenheit ohne Eskalation zu lösen.
Widersprüche
Beim Prozess am Landesgericht Feldkirch wird der Angeklagte, ein 50-jähriger Afghane, zum Vorfall befragt. „Die Polizei weckte mich und zerrte mich aus dem Bett und aus der Wohnung“, beschwert er sich. „Was erwarten Sie sich da von einem betrunkenen Mann?“, zeigt sich der Beschuldigte, der bis heute in einem Arbeitsprojekt beschäftigt war, anfangs wenig einsichtig.
Außerdem wisse er nicht mehr viel, er sei betrunken gewesen, was soll er noch dazu sagen? „Die Polizistinnen waren nicht betrunken und schildern alles sehr detailliert“, klärt ihn die Richterin auf. Der Angeklagte sieht ein, dass er hier wohl den Kürzeren zieht und ringt sich zu einem Geständnis durch. Dass er nämlich Dinge gemacht hat, die er nüchtern nie gemacht hätte und die nicht in Ordnung waren. „Möchten Sie sich vielleicht entschuldigen?“, hakt die Vorsitzende nach. Der Dolmetscher übersetzt, dass es dem Beschuldigten leidtue. Coronabedingt gibt es keinen Handschlag, sondern der Mann verbeugt sich tief und zeigt zur Unterstützung noch „Daumen nach oben“. Auch das gilt, als Strafe werden allerdings 800 Euro verhängt. Wer die Polizei gerufen hatte und warum ein Betrunkener verletzt am Boden lag, blieb übrigens im Dunkeln.