Den Freund bei der Polizei als Gewalttäter verleumdet

Vorarlberg / 30.01.2021 • 05:25 Uhr
Den Freund bei der Polizei als Gewalttäter verleumdet
Der ansonsten unbescholtenen Angeklagten gelang es glaubhaft, das Gericht von ihrer Reumütigkeit zu überzeugen. VN/GS

29-Jährige machte sich mit Falschaussage zur Straftäterin.

Feldkirch Die zweifache Mutter ist beruflich wie privat stark sozial engagiert und führt einen tadellosen Lebenswandel. Allerdings ist da dieses lästige Kainsmal, mit dem sie sich an jenem unglückseligen Tag selbst brandmarkte. Es war eine emotionale Tat, die ihr die Anklagen des Verbrechens der Verleumdung und des Vergehens der falschen Beweisaussage einbrachte.

„Eine Watsche verpasst“

Was war geschehen? Die Angeklagte schildert es selbst vor Richter Georg Furtschegger bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch. „Wir hatten fürchterlich gestritten“, erzählt die 29-Jährige von der Auseinandersetzung mit ihrem Lebensgefährten. „Gegen Mittag eskalierte das Ganze. Er lief mir dann zum Auto nach und verpasste mir eine Watsche“, setzt sie ihre Schilderung fort.

Eine Zeugin hätte das beobachtet. „Die Frau sagte, dass ihr Mann Polizist sei und riet mir, Anzeige zu erstatten“, erzählt die Angeklagte weiter.

Gesagt, getan. Doch bei der anschließenden Aussage in der Polizeiinspektion gingen die emotionalen Wogen in der entrüsteten Frau hoch. Zu hoch. Gegenüber den Beamten tischte sie die falsche Behauptung auf, dass sie von ihrem Freund wiederholt geschlagen, gewürgt und misshandelt worden sei, und das über Monate hinweg. Somit bezichtigte sie ihren Lebenspartner der fortgesetzten Gewaltausübung. Eine schwere Straftat.

Nur kurz darauf sei ihr das auch bewusst geworden. „Ich war verzweifelt und wusste bei der Polizei nicht, wo links und rechts ist“, erinnert sich die 29-Jährige. Schließlich hätte sie die Reue gepackt. Wieder ging sie zur Polizei. Doch diesmal, um sich selbst zu beschuldigen. Wegen der unwahren Anschuldigungen.

„Emotionale Ausnahmesituation“

Bei der Verhandlung betont ihr Verteidiger Anwalt Edgar Veith die „emotionale Ausnahmesituation“, in der sich seine Mandantin damals befunden habe. „Ein geradezu klassischer Fall für eine Diversion“, schlägt Veith eine außergerichtliche Regelung des Falls vor. Doch der Tatbestand der Verleumdung fällt im Strafgesetzbuch unter Verbrechen mit einer Strafdrohung von sechs Monaten bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. Hier eine Diversion? Unmöglich.

Doch Richter Furtschegger lässt sich angesichts des ordentlichen Lebenswandels, des umfassenden Geständnisses, der überzeugenden Reumut und der sonstigen Unbescholtenheit der Angeklagten nicht beirren. „Ihre Tat steht völlig im Widerspruch zu Ihrer Person“, räumt er gegenüber der Beschuldigten ein.

Er entscheidet sich für die „niederschwelligste Möglichkeit der Ahndung“ der vorgeworfenen Straftaten und verurteilt die 29-Jährige im Sinne der Anklage zu einer teilbedingten Geldstrafe in Höhe von 1440 Euro in 360 Tagessätzen. Ein Drittel davon wird unbedingt ausgesprochen. Die Frau scheint erleichtert über das bereits rechtskräftige Urteil.