Jürgen Weiss

Kommentar

Jürgen Weiss

Derfen’s das?

Vorarlberg / 27.10.2020 • 06:30 Uhr

„Derfen’s denn das“. So soll im März 1848 Kaiser Ferdinand „der Gütige“ (gemeint: der politisch Unbedarfte) gefragt haben, als ihm berichtet wurde, dass in Wien Studenten und biedere Bürger für Freiheitsrechte auf die Straße gegangen waren. Mit einer solchen Fragestellung war kürzlich auch der Verfassungsgerichtshof befasst: Dürfen Bürgerinnen und Bürger einer Vorarlberger Gemeinde ohne Genehmigung der Gemeindevertretung in einer Volksabstimmung Entscheidungen treffen?

„So etwas sollten Land und Gemeinden selbst regeln können.“

Anlass war die Volksabstimmung in Ludesch über ein neues Betriebsgebiet, von dem sich offenbar einzelne Bürger eine Wertsteigerung ihrer Grundstücke erhofft hatten und sich mit einer Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof wandten. Dieser sah in einer solchen von Bürgerinnen und Bürgern initiierten Volksabstimmung eine Verletzung des Prinzips der repräsentativen Demokratie, das Entscheidungen in die Hände von gewählten Vertretungsorganen legt. Das betreffe nicht nur die dem Nationalrat oder den Landtagen vorbehaltene Erlassung von Gesetzen, sondern auch alle in den Gemeinden anfallenden Entscheidungen. Dass sich die Wählerschaft selbst in ihre eigenen Angelegenheiten einmischen kann (was der Schweizer Schriftsteller Max Frisch als Wesensmerkmal von Demokratie ansah), ist in unserer Bundesverfassung nicht vorgesehen.

Als der Verfassungsgerichtshof 1984 befand, dass die in vielen Vorarlberger Gemeinden übliche Mehrheitswahl der Gemeindevertreter nicht dem Grundsatz der Verhältniswahl entspreche, wurde 1994 in der Bundesverfassung eine entsprechende Grundlage geschaffen. Eine solche Verfassungsänderung sollte umso leichter fallen, als die Bundesregierung unter Bundeskanzler Kurz in ihrem Regierungsprogramm 2017 ausdrücklich gefordert hatte, dass die direkte Demokratie eine größere Rolle spielen müsse. Es war sogar vorgesehen, dass über Gesetzesentwürfe stark unterstützter Volksbegehren letztlich in einer Volksabstimmung entschieden werden soll. In der Schweiz und in Bayern ist das selbstverständlicher Standard direkter Demokratie.

Wenn das schon bei Gesetzesbeschlüssen gelten sollte, warum nicht erst recht für wesentlich einfacher zu treffende Entscheidungen auf Gemeindeebene, die für Instrumente direkter Demokratie besonders geeignet ist? Einem entsprechenden Vorstoß des Vorarlberger Landtags könnte sich die Bundespolitik nicht so einfach verweigern. Zudem wird der Landtag ein Interesse daran haben, dass sein Handlungsspielraum bei der Erhaltung bewährter Möglichkeiten der direkten Demokratie in den Gemeinden so groß wie möglich ist. So etwas sollten Land und Gemeinden gemeinsam selbst regeln können.

Jürgen Weiss vertrat das Land als Mitglied des Bundesrates zwanzig Jahre lang in Wien und gehörte von 1991 bis 1994 der Bundesregierung an.