Invalider Rentner verletzte Ex-Freundin schwer

Nach der Trennung des Seniorenpaares gerieten die einst Verliebten in Streit, 73-Jähriger verurteilt.
Feldkirch Sie sind verwandt und waren 14 Jahre lang ein Paar. Doch dann endete die Beziehung, die Frau packte ihre Sachen, in der einst gemeinsamen Wohnung ging man die Dinge durch. „Was ist mein, was ist dein?“, war vor allem bei den gemeinsam gesammelten Uhren ein Thema. Schlussendlich brachte die 62-Jährige ihre Sachen nach unten in die Tiefgarage, um sie ins Auto zu legen.
Doch der 73-jährige zu 80 Prozent invalide Pensionist wollte noch einmal nachsehen, was denn nun tatsächlich in den Kartons verborgen war. Das nervte die Ex-Partnerin, sie schubste den Mann etwas zur Seite, um den Kofferraum schließen zu können. Der schubste zurück. Dabei fiel die Frau so unglücklich zu Boden, dass sie sich den Oberschenkel brach und sich zudem an der Hand einen Knöchel verletzte.
Schwere Folgen
„Ich glaube, dass Ihnen das heute leidtut, dass sich ihre Ex-Freundin damals so schwer verletzte“, räumt Richter Andreas Böhler bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch ein. Doch es ist wie so oft: Wer stößt, muss sich die Folgen anrechnen lassen, denn bei Stürzen ereignen sich mitunter gefährliche Verletzungen.
Die Frau lag am Boden und jammerte, der Mann brachte sie anschließend ins Spital. Eine Woche stationärer Aufenthalt, zwei Operationen, drei Schrauben sind immer noch im Oberschenkel, Schmerzen bereiten der Frau Unannehmlichkeiten. Als sie in der Tiefgarage geschubst wurde, sei sie eigentlich sicher gestanden, der Asphalt ist eben, sie trug Turnschuhe. „Er hat mich schon ziemlich fest gestoßen“, sagt das Opfer.
Keine andere Ursache
Der Angeklagte, körperlich selbst nicht mehr fit, betont, dass seine Freundin schon lange mit dem Knie Probleme gehabt habe und deshalb immer wieder aus heiterem Himmel eingeknickt sei. Er habe sie nicht gestoßen, sie müsse einfach so hingefallen sein. „Vermutlich weil sie so in Rage war, ist sie gestolpert“, vermutet er. Der Richter hält die Knieprobleme, die von einem Skiunfall vor über 40 Jahren herrühren, nicht für kausal. „Das ist natürlich eine angenehme Ausrede“, meint der Vorsitzende. Das Gericht ist überzeugt, dass beide Kontrahenten emotional in Fahrt waren, ein Wort das andere gab, der Mann verärgert war und deshalb die Frau zur Seite gestoßen hat. Für die schwere Körperverletzung muss der bislang Unbescholtene 455 Euro Strafe bezahlen, weitere 1365 Euro werden auf Bewährung ausgesprochen. Für das Opfer erreicht Anwalt Christoph Dorner einen Teilschmerzensgeldbetrag von 1000 Euro. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.