Geldschwund aus der Elternvereinskasse

Vorarlberg / 09.10.2020 • 21:30 Uhr
Geldschwund aus der Elternvereinskasse
Die Angeklagte wurde vom Vorwurf des Betrugs und der Untreue freigesprochen. ECKERT

Geldschwund aus der Elternvereinskasse

Feldkirch „Jetzt sitzen wir hier schon eine Stunde herum und rätseln, wie hoch der eigentliche Schadensbetrag ist. Sie als Obmann müssen doch den konkreten Betrag benennen können“, zeigt sich Richter Andreas Böhler gegenüber einem Vereinsfunktionär bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch angesichts der unterschiedlichen Zahlen erstaunt und zunehmend genervt.

Angeklagt ist eine knapp 40-jährige Unterländerin, die als Kassiererin eines Elternvereines der Untreue und des Betruges bezichtigt wird. Die Frau kümmerte sich um die Finanzen der Einrichtung, doch offenbar ziemlich unprofessionell, was sie heute eingesteht. „Meine Mandantin wollte allerdings nie jemanden betrügen oder sonst auf irgendeine Weise schädigen“, so Verteidiger Hanno Lecher.

Ziemliches Chaos

Als die Frau ihre Vereinsfunktion übernahm, hatte sie noch keine Möglichkeit, die anfallenden finanziellen Aufgaben über das bestehende Vereinsgirokonto zu erledigen. Dort war nämlich noch die frühere Kassiererin als Berechtigte eingetragen. Somit erledigte die neue Kassiererin die anfallenden Agenden mittels Bankomatkarte oder über Bareinzahlung.

Dafür war ihr vom Obmann die entsprechende Karte samt Pin überreicht worden. Auch ein Sparbuch wurde der Frau anvertraut. Sie hielt es für praktisch, hin und wieder Zahlungen und Überweisungen von ihrem privaten Konto durchzuführen. In dem Fall streckte sie dem Verein sogar das Geld vor. Später holte sie es sich dann wieder. Manchmal lief es auch umgekehrt, sie zahlte Privates mit Vereinsgeld und gab es später zurück. Durch Zeitverzögerungen ergab sich ein solches Durcheinander, dass sie keinen Durchblick mehr über die durchgeführten Transaktionen hatte. „Rückblickend war das so umständlich. Ich habe mit der Zeit total den Überblick verloren“, gesteht die mehrfache Mutter heute.

Sparbuch an der Tür

Im Umgang mit Geld und wichtigen Unterlagen erwies sich die Frau als nicht besonders sorgfältig. Das Vereinssparbuch, einst mit 8000 Euro ausgestattet, hängte sie samt sonstiger Buchhaltungsunterlagen der Direktorin der Schule einfach an die Tür. „Es war ja alles in einer Tasche mit Reißverschluss, sie wohnt gleich gegenüber und die Tür ist von außen nicht einsehbar“, erklärt sie. „Entschuldigen Sie, das ist aber auch nicht besonders schlau“, kann sich der Richter nicht verkneifen. Das weiß die Beschuldigte heute, damals habe sie sich aber nichts dabei gedacht. Der Obmann des Elternvereines scheint auch wenig Überblick zu haben. Nach langem Hin und Her einigt man sich auf 8.342 Euro. Die muss die Frau zurückbezahlen. Aus den Buchungen ist ersichtlich, dass sie auch immer wieder Geld auf das Vereinskonto überwies und offenbar mehr ungeschickt als Betrügerin war. Mit der Rückzahlung und einer Buße von 340 Euro ist die Sache vom Tisch. Für die Rückerstattung hat sie sechs Monate Zeit.