Gericht: Drogenkurier mit gespaltener Zunge

Hartnäckig leugnender Angeklagter zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt.
Feldkirch „Wie ein Strafverfahren abläuft, wissen Sie ja“, sagt Richter Andreas Böhler dem Angeklagten gleich zu Beginn der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch. Vor ihm sitzt ein 42-jähriger Georgier, zweifacher Familienvater und siebenfach vorbestraft, diesmal jedoch „unschuldig wie ein Lamm“, beschwört der Beschuldigte selbst. Mit felsenfester Überzeugung, wie es scheint. „Ich kann von diesen Anschuldigungen gegen mich nichts bestätigen, weil ich nichts getan habe“, beteuert er immer und immer wieder.
„Drecksarbeit erledigt“
Staatsanwalt Manfred Bolter sieht das anders. Er wirft dem Mann die Einfuhr von 2,2 Kilogramm Marihuana und zusätzlichen 900 Gramm mit „Cannaboiden besprühtem CBD Marihuana“ aus der Schweiz nach Vorarlberg vor, begangen im Zeitraum von Mai 2019 bis Juni 2020. Die Anklage beruft sich vor allem auf die Aussagen eines im Vorarlberger Unterland ansässigen 24-jährigen Dealers, für den der Georgier laut Richter Böhler „wohl die Drecksarbeit erledigt“ hat.
Doch der Angeklagte bleibt hartnäckig: „Ich weiß nicht, warum der Typ mir das anhängt. Vielleicht weil er sich einbildet, ich hätte ein Verhältnis mit seiner Freundin gehabt. Doch das stimmt nicht, das ist nur seine Paranoia. Ich selbst bin ein Kiffer, aber kein Dealer. Ich brauchte für meinen Konsum monatlich 300 Euro. Im Gefängnis habe ich mir vor lauter Entzugserscheinungen schon in die Hände gebissen.“
„Leute mit Comic-Namen“
Der 24-jährige Belastungszeuge wird einvernommen. Und rudert plötzlich zurück. „Ich habe bei der Polizei falsche Aussagen gegen ihn gemacht. Weil ich bei der Vernehmung unter Druck stand. Vor allem aber, weil ich Todesangst vor den wirklichen Verbrechern und Drogenschmugglern in der Schweiz hatte, die dahinter standen.“ Damit handelt sich der Zeuge noch während der Verhandlung zwar eine Verleumdungsklage ein, doch das scheint ihm einerlei: „Das ist mir lieber, als mich mit den Leuten in der Schweiz anzulegen. Die haben ein millionenschweres Geschäft aufgebaut und mir Leute geschickt, die ich gar nicht kenne. Leute mit Comic-Namen“, sagt der 24-Jährige.
Diese Aussage entbehre laut Staatsanwalt Bolter jeder Logik und sei nicht nachvollziehbar. Schließlich fallen die Namen der Drahtzieher in der Schweiz während der Verhandlung immer wieder und sind auch der Polizei bekannt.
Das Gericht bleibt dabei: Der Angeklagte ist des Drogenschmuggels schuldig und wird zu 18 Monaten Haft verurteilt. „Ich gehe in Berufung und bin enttäuscht von dieser Justiz“, kommentiert der Verurteilte die Entscheidung, ehe er von den Justizwachebeamten wieder in seine Zelle abgeführt wird.