Gericht: Zweieinhalb Jahre Haft für Gewalt an Ex-Frau

Vorarlberg / 25.09.2020 • 20:30 Uhr
Gericht: Zweieinhalb Jahre Haft für Gewalt an Ex-Frau
Der Angeklagte drangsalierte seine ehemalige Ehefrau jahrelang. Dafür muss er nun mit einer Gefängnisstrafe büßen. VN/GS

36-Jähriger ging mit Anlauf und Hechtsprung auf seine Ex-Frau los.

Feldkirch Obwohl seit sieben Jahren von dem Unterländer geschieden, durchlitt die heute 35-jährige Frau seither ein immerwährendes Martyrium. Es kam bereits zu 20 Anzeigen wegen brutaler Übergriffe seitens ihres Ex-Mannes. Da waren Morddrohungen, Handyterror und immer wieder Schläge. Zweimal wurde der heute 36-Jährige deshalb zu Haftstrafen verurteilt. Teilweise bedingt nachgesehen, sind noch 13 Monate und zwei Wochen Haft auf eine Probezeit offen.

Schwere Verletzungen

Dann, nach seiner letzten Entlassung aus dem Gefängnis, trieb es der Mann zum Zenit: Er verfolgte seine Ex, die mit ihrem Freund in einem Auto saß, und rannte auf sie los, als sie aus dem Pkw stieg. Und zwar mit Anlauf. Dann sprang der Wüterich in die Luft und trat mit dem Fuß auf den Oberkörper der Frau. Brutale Faustschläge gegen ihr Gesicht folgten. Er zerriss ihr Kopftuch, schmiss es auf den Boden und schleuderte ihr Handy auf das Dach des Pkw, während der Lebensgefährte des Opfers „Hilfe, Polizei!“ schrie. Die 35-Jährige erlitt einen Gelenksbruch, eine Gehirnerschütterung, Prellungen und Hämatome. Noch heute, beinahe sechs Monate nach dem Angriff, wird sie von Panikattacken heimgesucht.

„Ausbombardierte Stadt“

Bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch zeigt sich der Angeklagte auffallend ruhig und betroffen. „Was haben Sie sich dabei gedacht?“, will Richter Andreas Böhler von ihm wissen. Der Mann gibt seinen damaligen Gemütszustand preis: „Ich war seelisch zerstört und innerlich verletzt. Wegen der Frau habe ich alles verloren, meine Familie, die Kinder, alles! Ich musste ins Gefängnis und fühlte mich wie eine ausbombardierte Stadt.“ Immerhin habe er sich später in einem Brief bei seiner Ex-Frau entschuldigt. Gerichtspsychiater Reinhard Haller kommentierte die Attacke in einem Gutachten als „impulsive, aggressive Tat aus extremer Eifersucht“.

Bedingte Haft widerrufen

Staatsanwalt Markus Fußenegger korrigiert die ursprüngliche Anklage des „Versuchs der absichtlich schweren Körperverletzung“ zum Tatbestand des „Verbrechens der vollendeten absichtlich schweren Körperverletzung.“ Der 36-Jährige wird in diesem Sinne und auch wegen Sachbeschädigung vom Schöffensenat für schuldig befunden und zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Die bedingt ausgesprochene Haft von dreizehn Monaten und zwei Wochen wird widerrufen und angehängt, der Mann muss also insgesamt für über 40 Monate ins Gefängnis. Der Verurteilte nimmt die Entscheidung an, was Staatsanwalt Fußenegger mit den Worten kommentiert: „Eine weise Entscheidung, denn weniger wäre es bei einer Berufung nicht geworden.“