Acht Jahre Haft für Vergewaltiger

49-jähriger Bauarbeiter für schuldig befunden, Betrunkene zum Sex gezwungen zu haben.
Feldkirch Anfang März hatte die 30-jährige, in der Schweiz lebende Frau eine Krise mit ihrem Ehemann. Es gab Streit, weil er nachts so lange aus war. Als Retourkutsche wollte sie beweisen, dass sie auch nächtelang wegbleiben kann. In Rorschach hatte sie dem nunmehr am Landesgericht Feldkirch angeklagten 49-jährigen Angeklagten, der mit seinem Auto ein wenig in der Gegend herumfuhr, zugewunken. Der Vorarlberger nahm die Frau mit, gemeinsam besuchten sie in Bregenz und Umgebung mehrere Lokale. Gegen zwei Uhr morgens verließen sie die letzte Disco, die Frau hatte bereits reichlich „getankt“. Ein späterer Test zeigte knapp drei Promille. Der Angeklagte und die junge Frau fuhren auf einen Parkplatz. Was den weiteren Ablauf betrifft, gehen die Schilderungen völlig auseinander.
Unbezahlte Zeche
Nach Angaben der 30-Jährigen habe der Mann zu ihr gesagt, nun solle sie ihre Zeche bezahlen. Und zwar auf sexuelle Art. „Der Angeklagte zeigte sich äußerst brutal, zerrte sie aus dem Auto und riss ihr die Strumpfhose hinunter. Das Opfer flehte ihn an, wurde immer wieder bewusstlos und schlussendlich von ihm vergewaltigt“, so Staatsanwältin Julia Berchtold. Als die Frau wieder zu sich kam, sei sie von Passanten gefunden worden. Ganz anders die Schilderung des Beschuldigten: Er habe die Frau erwischt, als sie ihm 130 Euro aus dem Auto gestohlen habe. Aus Ärger habe er sie aus dem Auto geworfen und beschimpft. Er sei sehr wütend gewesen, weil er ihr geholfen, sie herumchauffiert und ihr sogar ein Zimmer gesucht hatte, mit einem Diebstahl habe sie es ihm gedankt. Sex sei nie im Spiel gewesen, so der verheiratete mehrfache Vater.
Wiederholungstäter
„Es ist nicht das erste Mal, dass der Angeklagte wegen eines Sexualdelikts vor Gericht steht“, weist die Staatsanwältin im Schlussplädoyer darauf hin, dass der Mann bereits in der Schweiz wegen Vergewaltigung zu sieben Jahren Zuchthaus verurteilt wurde. Opferanwalt Surena Ettefagh kann für das Opfer immerhin 7000 Euro Entschädigung erkämpfen. Die Verteidigung meldet sofort Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung gegen das Urteil an. Während seiner Einvernahme hatte der Angeklagte noch geschildert, wie seine Ehefrau ihn während der Schweizer Haft jeden Samstag besuchte und zu ihm hielt. Sie hätten eine gute Ehe, drei Kinder und er würde sie nie betrügen, so seine Ausführungen. Richter Martin Mitteregger und die Schöffen waren nicht von dieser Geschichte überzeugt und sprachen acht Jahre Haft wegen Vergewaltigung aus.