Grapscher im Wald vor Gericht

Vorarlberg / 31.08.2020 • 16:53 Uhr
Grapscher im Wald vor Gericht
Dem Angeklagten wird aus psychiatrischer Sicht eine deutlich verminderte Zurechnungsfähigkeit bescheinigt. ECKERT

29-jähriger missbrauchte minderjährige Brüder: Bedingte Haftstrafe

Feldkirch Bislang geriet der junge, geistig beeinträchtigte Mann noch nie mit dem Gesetz in Konflikt. Bereits bei der Einvernahme zu den Personalien beim Prozess am Landesgericht Feldkirch wird klar, dass er intellektuell nachhinkt. Er hat einen speziellen Arbeitsplatz, kann aber nicht sagen wo und auch sonst bleibt er mehrere Antworten schuldig.

Was er im Frühjahr 2018 bis Frühjahr 2019 getan hat, gesteht er zu und es tut ihm auch leid. Bei den beiden von ihm missbrauchten Brüdern hat er sich bereits entschuldigt und auch Entschädigung hat er den zwei Schulkindern bereits zukommen lassen. Als Strafe für den Missbrauch von Unmündigen, sittliche Gefährdung von Personen unter 16 Jahren und Nötigung bekommt er dennoch eine Strafe. „Es ist ein besonderer Fall, der besondere Berücksichtigung finden muss“, verkündet Richter Martin Mitteregger die Strafe: 960 Euro Geldstrafe plus fünf Monate bedingte Haft. Weitere 2000 und 750 Euro für die zwei Opfer und die Weisung, die bereits begonnene Gewalttherapie fortzusetzen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Mit Moped verführt

Der junge Mann hatte den damals Siebenjährigen und dessen neunjährigen Bruder einzeln eingeladen, mit ihm gemeinsam mit dem Moped Ausflüge in den Wald zu unternehmen. Eine Aktivität, die bei den beiden gut ankam. Im Wald zeigte der Täter dann noch andere Interessen und die galten eindeutig den Geschlechtsteilen der Kinder. Er betatschte sie und sie sollten auch ihn anfassen. Außerdem kam es zu weiteren Intimitäten, wobei der Mann auch vor den Kindern onanierte. Auch Besuche bei dem Sittenstrolch zuhause waren angesagt, dort lockten Videospiele als Zeitvertreib. „Sagt ja nichts Euren Eltern, sonst tauche ich Euch im Schwimmbad unter“, drohte er den Kleinen und hoffte auf deren zuverlässige Verschwiegenheit. Irgendwann plauderten die Buben dann aber doch, über eine Tante kam der Stein ins Rollen, der 29-Jährige gab zu, was er getan hatte.

Gutachten eingeholt

Dass der Mann die Welt mit anderen Augen sieht, bestätigt auch das eingeholte psychiatrische Gutachten. Gerichtspsychiater Reinhard Haller attestiert dem Beschuldigten eine deutliche Einschränkung hinsichtlich Zurechnungsfähigkeit, weshalb auch ein Erwachsenenvertreter, früher Sachwalter genannt, bestellt ist. Dieser Umstand fließt auch in die Strafbemessung ein. Der junge Mann ist geständig, unbescholten und sozial gut integriert, er hat bereits mit einer Therapie begonnen. Die Vorkommnisse tun ihm aufrichtig leid.