Gericht: Haft wegen versuchten Betrugs

Vorarlberg / 22.07.2020 • 15:30 Uhr
Gericht: Haft wegen versuchten Betrugs
Der Angeklagte wurde zu einer teilbedingten Haftstrafe von 24 Monaten verurteilt. ECKERT

56-jähriger Ex-Geschäftsmann täuschte Makler und wollte 450.000-Euro-Immobilie.

Feldkirch 13 Jahre war der Oberländer selbstständig. Dann kamen Schulden, Gelegenheitsjobs und ein Insolvenzverfahren. Dieses scheiterte 2017 mangels kostendeckenden Vermögens. Das hinderte den Mann jedoch nicht, sich intensiv für ein Oberländer Grundstück samt neu zu errichtendem Haus zu interessieren. Er hoffte angeblich auf eine Erbschaft aus Kanada.

Der Makler saß mehrere Stunden mit dem Angeklagten zusammen: „Ich hatte ein gutes Gefühl. Der Kunde sagte, dass die Finanzierung steht.“ Verträge wurden errichtet, Pläne gezeichnet, Provisionen fällig. Doch dann wollte der Makler zumindest eine Anzahlung sehen. „Die Überweisung wurde bereits getätigt, es kann einige Tage dauern, bis das Geld einlangt, weil es aus Kanada kommt“, hielt der Interessent die Gegenseite monatelang hin. „Ich schicke hier den Kaptialnachweis. Nicht, dass ihr denkt, da ist gar keine Kohle. Das Geld wird umgehend transferiert“, lautete eine andere Nachricht. Doch es kam kein Geld, keine Bankgarantie und auch sonst keine Sicherheit. Wer eine Immobilie kauft, obwohl er weiß, dass er kein Geld hat, ist ein Betrüger. So wurde diese Vorgehensweise schlussendlich auch angeklagt. Der bereits fünffach einschlägig Vorbestrafte hat eine Erklärung parat, doch die glaubt ihm niemand.

Traum von der Erbschaft

Wer kennt sie nicht, die E-Mails, in denen Erbschaften oder Gewinne versprochen werden, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass man erst Gebühren oder sonstige Unkosten bezahlt. Der Angeklagte hat sich 4,2 Millionen Euro erhofft, 4200 Euro Gebühren sollten zuerst bezahlt werden. Das Geld stamme aus Kanada, hieß es. „Es war ein Strohhalm, an den ich mich klammerte“, behauptet der Ex-Geschäftsmann, der damals im Konkurs steckte.

Aggressiv

Der Oberländer wird wegen versuchten Betrugs mit einer Schadenssumme von über 400.000 Euro verurteilt. Dazu kommt noch ein anderer Vorfall. Der Mann attackierte einen unliebsamen Bekannten mit der Faust und verletzte ihn. Insgesamt werden 24 Monate Haft, acht davon unbedingt, ausgesprochen. Knapp 5000 Euro Aufwandsentschädigung muss er dem Makler zurückzahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.