Gericht: Taxifahrer nach der Fahrt geprellt

220 Euro an Schweizer Chauffeur nicht bezahlt, Geburtstagskind bleibt dennoch ohne Vorstrafe.
Feldkirch Zurzeit ist der junge Mann arbeitslos, dennoch gönnt er sich hin und wieder eine bequeme Taxifahrt, um nach Hause zu kommen. Und zwar nicht nur um die Ecke, sondern von St. Gallen nach Bregenz. Das kostet, beim letzten Mal im Juni dieses Jahres, 220 Euro. In St.Gallen stieg er am Bahnhof ein und erklärte, dass er nur 50 Euro bei sich habe. Zuhause, so seine Auskunft, habe er aber Geld und werde das Taxi selbstverständlich auch bezahlen. Der Chauffeur fuhr los, lieferte den Mann in Bregenz ab und wartete. Fünf, zehn, fünfzehn Minuten, nach Angaben des Taxilenkers vom ehemaligen Kunden jedoch keine Spur und auch kein Geld. Der Mann verständigte die Polizei. Die kam und ging zur betreffenden Adresse.
Beschimpft und bedroht
„Ich bring dich um!“, „Scheißbulle“, „Ich zeige dich an, gib mir deine Dienstnummer“, waren einige der getätigten Äußerungen. Der Angeklagte bestätigt bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch, die an seinem Geburtstag stattfindet, dass diese Worte wirklich fielen. „Es tut mir leid, ich hatte Alkohol getrunken und dazu Methadon eingenomen, ich war nicht ich selbst. Ich möchte mich für dieses Verhalten entschuldigen“, räumt der Beschuldigte ein. Doch das mit dem Taxi bestreitet er und auch seine Mutter bestätigt im Zeugenstand, dass die Familie durchaus willens gewesen sei, den Fahrer zu bezahlen.
Mehrfach nachgesehen
Die Mutter sei sofort hinunter gegangen, um die 220 Euro zu bezahlen. Doch sie habe kein Taxi gesehen. Sie sei auf die andere Seite gegangen und habe dann ihren zweiten Sohn geschickt. Dazu habe der Taxifahrer gemeint, dass er nicht an der ursprünglichen Stelle habe stehenbleiben können. „Was soll der Taxilenker für einen Grund haben, eine andere Geschichte zu erzählen, der will nur sein Geld, der fährt doch nicht weg, wenn er noch 220 Euro zu kriegen hat“, zeigt sich Staatsanwalt Markus Fußenegger nicht gerade überzeugt von der Geschichte des Angeklagten. „Wir schauen hier nicht so genau ins Detail“, signalisiert Richter Andreas Böhler Bereitschaft, die Sache mit dem Betrug und der gefährlichen Drohung im Rahmen einer Diversion aus der Welt zu schaffen. 320 Euro Buße, dafür keine Vorstrafe. Dem stimmt der bislang Unbescholtene zu. Mutter und Sohn zahlen das Geld unverzüglich an der Amtskasse ein, damit ist die Sache endgültig erledigt.