Zwölf Jahre Haft für Mord an Ehefrau

Vorarlberg / 06.07.2020 • 20:48 Uhr
Zwölf Jahre Haft für Mord an Ehefrau
Die Geschworenen haben entschieden: Der Angeklagte beging einen Mord. Eckert

Aus Eifersucht getötet: Liebes-Chats kosteten junge Frau das Leben.

Feldkirch Vier Jahre Ehe, laut Angeklagtem harmonisch, wenngleich von den Eltern eingefädelt. Die Eltern der 21-jährigen Frau in Armenien, sie hier in Vorarlberg, bei den Verwandten ihres Mannes. Die beiden waren nach ihrer Tradition Mann und Frau, die standesamtliche Bestätigung sollte folgen. Auch wünschte sich das Paar laut Verteidiger Ludwig Weh und Stefan Harg offenbar nichts sehnlicher als Kinder und suchte sogar eine Kinderwunschklinik auf. Doch dann erwischte der armenische Maschinenführer seine Frau mit seinem Handy im Ehebett, wie sie heimlich chattete. Mit einem Mann tauschte sie in einer Woche 1800 Nachrichten. „Wie geht es dir, mein Liebling? Du bist so süß“, findet sich dort unter anderem. Immer wieder Herzen, Liebesschwüre und Kussmund. Der 25-Jährige drehte durch, ohrfeigte seine Frau und erwürgte sie schlussendlich.

Todeskampf

Laut Gerichtsmedizin dauerte der Todeskampf mindestens drei bis fünf Minuten. Durch den andauernden Sauerstoffmangel traten irreversible Hirnschäden ein, die Frau verstarb. Die Tötungshandlung gibt der Mann zu, die Verteidigung plädiert jedoch auf Totschlag, also Tötung in einer allgemein begreiflichen, heftigen Gemütsbewegung. Bei dieser vom Gesetzgeber privilegierten Form der Tötung reduziert sich die Strafe auf fünf bis zehn Jahre. Bei Mord sind zehn Jahre das Minimum.

Nicht blind vor Wut

Gerichtspsychiater Reinhard Haller referierte zu der Frage, ob der Mann durch den Sturm der Gefühle dermaßen hinweggefegt wurde, dass er unzurechnungsfähig war. Das gibt es allerdings extrem selten. In einem solchen Fall hätte der Mann gar nicht mehr anders handeln können. Doch alles spricht gegen diesen Fall der Schuldunfähigkeit. Es gab keinen vorangehenden Zermürbungsprozess, der 25-Jährige hatte keine psychischen Probleme und es gab während der immerhin drei- bis fünfminütigen Tötungshandlung die Gelegenheit, vom Opfer abzulassen. Anders als bei beispielsweise bei einem einzigen, tödlichen Stich.

Laut Geschworenen ist der Armenier ein Mörder. Das stellten die Laienrichter einstimmig nach kurzer Beratung fest. Den Hinterbliebenen des Opfers wurden insgesamt 18.000 Euro zugesprochen. Bei der Strafbemessung wurden vor allem die bisherige Unbescholtenheit und das Geständnis mildernd gewertet. Die Familie des Verurteilten zeigte sich im Saal tief betroffen von der Entscheidung, es gab Tränen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Verteidigung kündigte bereits Nichtigkeitsbeschwerde an, und auch die Strafe scheint ihr zu hoch.