Frau “bewässert” Urnenasche und schnäuzt in Trauerflor

Vorarlberg / 16.05.2020 • 11:30 Uhr
Frau "bewässert" Urnenasche und schnäuzt in Trauerflor
Ein kurioser Prozess am Landesgericht.

45-jährige Frau sorgte in der Höchster Kirche für einen kuriosen Auftritt.

Feldkirch „Ich habe damals viel Alkohol getrunken“, räumt die schlanke Frau ein. Sie war, das bestätigt auch das Gutachten, in einer psychischen Ausnahmesituation. Die habe sich aber seitdem sehr gebessert, sagt die Angeklagte. Sie habe keine Unterstützung in Anspruch genommen, habe es ganz alleine geschafft, jetzt gehe es ihr wieder besser.

Im November wurde erstmals verhandelt, doch damals hatte sie den Termin beim Gutachter nicht wahrgenommen. „Ich war nicht in der Lage, meine Post zu öffnen, ich wusste nichts von einem Termin“, erklärte sie damals. Am gestrigen Freitag konnte die Verhandlung beendet werden.

Seltsames Benehmen

Beweis von dem kuriosen Benehmen der Frau liefert die Videoaufzeichnung der Kirche. Darauf ist zu sehen, wie sie den Urneninhalt dermaßen mit Weihwasser tränkt, dass die Asche stark durchfeuchtet wurde. Anschließend nimmt sie den angebrachten Tauerflor weg und schnäuzt hinein. Neben den Bändern stiehlt sie noch drei Opferkerzen. Dabei wollte sie in der Kirche ursprünglich nur eine Kerze anzünden.

Ihr Verhalten kann sie sich selbst nicht erklären. Das Gutachten bestätigt, dass sie in ihrer Zurechnungsfähigkeit zumindest eingeschränkt war. Richterin Nadine Heim versucht es mit einem Diversionsvorschlag, diesen lehnt die Staatsanwaltschaft jedoch ab.

Geständig

„Ich habe das alles gemacht“, räumt die Frau ein. Mit „alles“ sind die Sache in der Kirche, die Körperverletzung eines Mannes, das Nichtherausrücken eines fremden Passes und der Diebstahl in einer Hoferfiliale, bei der es die Unterländerin auf ein paar Pantoletten abgesehen hatte, gemeint.

Für ihre Straftaten, darunter auch das seltene Delikt „Störung der Totenruhe“, erhält die bislang unbescholtene Frau eine Strafe in Höhe von 1200 Euro. Die Hälfte davon wird bedingt ausgesprochen. Der Betrag kann in Raten von 50 Euro abgestottert werden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.