Gericht: Tankstellenangestellte mit “Nazischwein” beschimpft

Vorarlberg / 30.07.2019 • 07:50 Uhr
Als Angeklagter vor Gericht gab sich der 57-Jährige alles andere als zornig, sondern vielmehr reumütig. Eckert
Als Angeklagter vor Gericht gab sich der 57-Jährige alles andere als zornig, sondern vielmehr reumütig. Eckert

960 Euro Geldstrafe für Liechtensteiner wegen einer „bsoffenen Gschicht“.

Feldkirch Er ist 57 Jahre alt und macht einen äußerst biederen Eindruck. Doch wenn er Schnaps trinkt, verwandelt sich der Liechtensteiner offenbar in einen anderen Menschen. „Ich werde aggressiv und ganz böse. Ich muss das aufhören, so geht das nicht, mir tut das alles wirklich so leid“, erklärt der Angeklagte bei seinem Prozess am Landesgericht Feldkirch.

Vor lauter Nervosität vergisst er, vor der Verhandlung sein Handy auszuschalten. Es scheint ihm überaus peinlich zu sein, was damals im Mai bei einer Feldkircher Tankstelle passiert ist und es ist ihm selbst nicht erklärlich, wie man sich dermaßen aufführen kann. „Dann lassen Sie halt das Schnapstrinken, wenn Sie schon wissen, dass Sie so darauf reagieren“, mahnt der Richter.

Stress mit der Tochter

Der Angeklagte erzählt, dass er Ärger mit seiner Tochter gehabt und deshalb reichlich Bier und Whisky getrunken habe. Danach wollte er den Hund der Tankstellenangestellten streicheln. Die bat den Gast allerdings, dies bleibenzulassen. Dies wiederum verärgerte den schwergewichtigen Trunkenbold und er beschimpfte die Frau hinter dem Tresen. „Ihr Nazischweine!“, warf er der Deutschen an den Kopf. Und: „Ich hau Dir eine in die Schnauze und schick Dir auch Leute vorbei, die Dir eine auf die Schnauze hauen“, so der Wutentbrannte. Daraufhin erstattete die Angestellte Anzeige.

Mehrfach entschuldigt

„Er hat sich bei mir mehrfach entschuldigt“, hat die Angestellte dem Mann offenbar verziehen. Der bereut sein Verhalten, das im Übrigen ein Bekannter und etliche andere Gäste bezeugen können. „Ich bin so ein Trottel“, meint der 57-Jährige abschließend reumütig. Der Richter verhängt wegen gefährlicher Drohung eine Geldstrafe von 960 Euro. Der Strafrahmen würde hier bis zu einem Jahr Haft reichen. Der Verurteilte weiß, dass er sich zusammenreißen muss. In Liechtenstein wurde er 2017 bereits wegen einer ganz ähnlichen „Schnapsgeschichte“ einmal verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.