Er hätte Dreifachmord nicht verhindern können: Freispruch für Polizisten

Exekutivbeamter in der Einsatzzentrale schätzte Situation bei Notruf vor Familientragödie in Hohenems falsch ein.
Feldkirch September 2017: In der Polizeieinsatzzentrale in Dornbirn geht ein Notruf ein. Gegen halb fünf meldet ein Nachbar einer Hohenemser Familie, dass aus der Wohnung nebenan Schreie zu hören seien. „Mama, Mama“, tönten die Rufe der Kinder. Doch laute Auseinandersetzungen waren dort nichts Außergewöhnliches. Der Familienvater war mit einem Rückkehrverbot belegt worden. Der Beamte suchte die konkreten Unterlagen zu dem Problemfall heraus. Inzwischen rief der Nachbar nochmals an, bereits bei diesem zweiten Gespräch teilte der Anrufer mit, dass es jetzt ganz ruhig sei und er nicht beurteilen könne, ob das ein gutes oder ein schlechtes Zeichen sei. Doch es war ein schlechtes.
Familie ausgelöscht
Der 38-jährige Familienvater hatte seine beiden Kinder im Alter von vier und sieben Jahren erstochen. Und auch seine 33-jährige Ehefrau. Danach rammte er sich selbst ein Messer in den Körper und stürzte sich aus dem Fenster. Dem Beamten der Polizeieinsatzzentrale ist von der Disziplinarkommission anschließend fehlerhaftes Verhalten vorgeworfen worden, er wurde entlassen. Allerdings nicht rechtskräftig, man wollte das Strafverfahren abwarten.
Beim Prozess wegen Amtsmissbrauchs am Landesgericht Feldkirch hört sich der Schöffensenat aufmerksam die damaligen Notrufaufzeichnungen an. Der Anrufer klang ruhig, ohne Panik. Der Beamte fragte immer wieder nach und bat um nochmaligen Anruf, wenn es wieder laut werden sollte. Er versuchte auch die 33-jährige Kindesmutter anzurufen, erreichte sie jedoch nicht.
Erfahrener Beamter
Der Angeklagte ist seit rund 28 Jahren im Dienst und seit 15 Jahren unter anderem für Notrufe zuständig. Doch längst nicht alles, was unter der Nummer 133 gemeldet wird, ist ein Notfall. „Einer rief an, weil sein PIN gesperrt war“, erzählt der 48-Jährige. Dass er damals in jenen frühen Morgenstunden die Situation falsch eingeschätzt und nicht sofort beim ersten Anruf die zuständige Polizeidienststelle beauftragt hatte, dort vorbeizuschauen, tut ihm unendlich leid. „Ich warne davor, die Schuld meines Mandanten in Abhängigkeit zum Ausmaß der Tragödie zu sehen“, plädiert Verteidiger Bertram Grass für Freispruch. Der Angeklagte habe die Situation falsch eingeschätzt, doch von einem wissentlichen Amtsmissbrauch könne keine Rede sein, gelingt es der Verteidigung schließlich, das Gericht von der Unschuld des Beamten zu überzeugen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Große Belastung
Trotz Freispruch belastet die Situation den Beamten. Er war kurz vor seinem Dienst als untauglich für den Nachtdienst eingestuft worden. Erst kurz vor seinem Einsatz durfte er wieder in reduziertem Ausmaß Nachtdienst versehen. Er ist Schmerzpatient, muss ständig Medikamente nehmen, in der fraglichen Nacht musste er sich mehrmals übergeben, es ging ihm schlecht. Wie es beruflich weitergeht, bleibt abzuwarten.