Vier Jahre Haft für Vergewaltiger, 15.000 Euro für das Opfer

Vorarlberg / 18.04.2019 • 22:00 Uhr
Vier Jahre Haft für Vergewaltiger, 15.000 Euro für das Opfer
Der angeklagte Unterländer beteuerte vor Gericht, dass er seine Ex-Freundin nicht zum Sex gezwungen habe. EC

Vergewaltiger muss für lange Zeit hinter Gitter. Das Gericht hielt die Frau für glaubwürdiger.

Feldkirch „Die Beziehung war dominiert von Sex und Alkohol“, so die Verteidigung. Der Angeklagte, ein 53-jähriger Unterländer, räumt einige Punkte ein, zum härtesten Vorwurf, dem der Vergewaltigung, zeigt er sich nicht geständig. Er habe die Ex-Freundin nicht zum Sex gezwungen. Fesseln habe dazugehört, es sei freiwillig gewesen. Die Richterin stellte in der Urteilsbegründung klar, dass, selbst wenn es 20 Mal freiwillig ist, ein Nein beim 21. Mal zu respektieren sei. Er habe ganz klar erkennen können, dass es sich nicht um spielerische Gegenwehr gehandelt und dass die Frau geweint habe. „Es war eindeutig und es war Ihnen zu dem Zeitpunkt einfach egal“, so die Vorsitzende.

Gewalt und Drohungen

Mitangeklagt und schuldig gesprochen wurde auch ein sexueller Angriff auf das schlafende Opfer. Zudem scheinen Gewalt und rüde Sitten geherrscht zu haben. Als er seine Ruhe wollte, stieß der Mann die 46-Jährige gegen Schränke und die Wand, schlug sie und den attestierten Verletzungen nach zu urteilen wurde nicht nur mit der flachen Hand zugeschlagen. Als die Frau einen Schlussstrich zog, wurde sie bedroht. Als sie einen neuen Freund hatte, rastete der Arbeitslose aus. „Wenn ich dich nochmal mit dem sehe, fliegen die Fetzen“, drohte er. Er bot ihr an, zurückzukehren, dann werde er ihr verzeihen, so sein Angebot.

Vier Jahre

Dass er sie drängte, die Anzeige zurückzuziehen, gab der Mann zu. Ursprünglich wollte das Opfer die Vergewaltigung nicht anzeigen, erst als der ehemalige Freund nicht lockerließ, sie zu bedrängen und zu bedrohen, sah sie sich gezwungen, die Polizei einzuschalten. Angesichts der bisherigen Unbescholtenheit und des teilweisen Geständnisses befand der Senat vier Jahre für angemessen, dem Opfer wurden 15.000 Euro Schmerzengeld zugesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. EC