Gericht: Suppenvertreter wegen Veruntreuung verurteilt

Vorarlberg / 11.04.2019 • 21:00 Uhr
Der Angeklagte vor Richterin Claudia Hagen. Eckert
Der Angeklagte vor Richterin Claudia Hagen. Eckert

1600 Euro Strafe für unehrlichen Verkäufer.

Feldkirch „Es tut mir leid, ich brauchte einfach Geld“, so der Angeklagte, der es in seinem Alter trotzdem noch zu einer Teilanstellung geschafft hat. Er steckt im Schuldenregulierungsverfahren. Angefangen hat das Ganze seiner Aussage nach mit einer gescheiterten selbstständigen Tätigkeit. Seine Firma lief schlecht, wurde von einer anderen übernommen und er blieb auf einem Berg Verbindlichkeiten sitzen. Danach versuchte es der Mann mit dem Verkauf von Fertigprodukten.

Schnelle Küche

Auf Messen pries der Mann Geschmack und Qualität der Suppen und anderer Artikel an. Da er ständig auf Achse war, erhielt er entsprechend Wechselgeld. Doch irgendwann begann er, die Umsätze und das Wechselgeld für sich zu behalten und nicht mehr korrekt abzurechnen. Ein Fehlbetrag von knapp 20.000 Euro häufte sich an. Irgendwann flog er auf, Anzeige wegen Veruntreuung wurde erstattet. Das Gericht honoriert das Geständnis und verurteilt den Mann zu 1600 Euro Geldstrafe. Die kann er in 32 Raten zu 50 Euro monatlich abstottern.

Der einfach Vorbestrafte hat Glück, denn er hat noch sechs Monate bedingte Haft offen. Die Bewährungsstrafe wird nicht widerrufen. „Ich habe alles zerstört, auch die Freundschaft zu meiner Vorgesetzten, wir hatten dasselbe Stammlokal, dort kann ich mich auch nicht mehr sehen lassen“, klagt der 60-Jährige sein Leid. Das Urteil will er akzeptieren, er will die Sache vom Tisch haben. Kann er die Strafe nicht bezahlen, hat er die Möglichkeit, seine Schulden durch gemeinnützige Tätigkeiten abzuarbeiten. Wenn das auch nicht klappt, wäre die Fußfessel eine letzte Option, nicht hinter Gitter zu müssen.

„50 Euro, das schaffe ich“, versichert der Mann, sein Bestes zu geben, um die Strafe zu bezahlen. Erschwerend war bei der Bemessung der lange Tatzeitraum von zwei Jahren und die Begehung während der Probezeit. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.