Ein äußerst widerspenstiger Angeklagter

VN / 22.04.2026 • 13:31 Uhr
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EckertDer Beschuldigte bei der Verhandlung vor Richterin Sabrina Tagwercher.

Massiv vorbestrafter Einbrecher beschwerte sich beim Prozess über Justiz und Resozialisierungslücken.

Feldkirch Selbst Verfahrenshelfer Rainer Stemmer fällt es schwer, bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch eine vernünftige Verteidigung mit seinem 44-jährigen Mandanten zu finden. Der polnische Angeklagte, der erst kürzlich acht Monate Haftstrafe vom Amtsgericht München absaß, hat eine bewegte Vergangenheit. Sieben Strafregistereintragungen in Deutschland, drei in Österreich, eine in der Schweiz, alle einschlägig, immer wieder Einbrüche und andere Vermögensdelikte.

Wenn sich längere Zeit lang kein Eintrag in der Strafkarte findet, hängt dies damit zusammen, dass der Mann in Haft saß, wo er schlecht auf Einbruchstour gehen konnte. Vor Richterin Sabrina Tagwercher erscheint er eloquent, aber aufmüpfig bis unverschämt. Er fühlt sich nicht gehört, schlecht behandelt, drogenabhängig und mit diesem Problem allein gelassen. Dabei hat man ihm in Österreich zuletzt mit “Therapie statt Strafe” die Chance eingeräumt, von seiner Kokainsucht loszukommen. Doch er nutzte das Angebot nicht.

Immer wieder straffällig

Weil er permanent wieder straffällig wird, erhöht sich der Strafrahmen für den Rückfallstäter. Gemeinsam mit einem ebenfalls mehrfach vorbestraften Komplizen hatte er im Februar in Hohenems versucht, ein abgesperrtes Abteil aufzubrechen. Trotz Brechstange scheiterte das Duo, weil durch den Lärm um zwei Uhr nachts zwei Nachbarn aufwachten und das Licht einschalteten.

Eine Anwohnerin der Anlage machte Fotos. Ebenfalls verewigt wurden die beiden Möchtegern-Einbrecher am Bahnhof in Hohenems. Die Bilder stimmten überein und die Frau konnte die Einbrecher eindeutig identifizieren. Der Angeklagte besteht auf weiteren Zeugeneinvernahmen und ein psychiatrisches Gutachten, das beweisen soll, dass er durch seine Kokainsucht an Wahnvorstellungen leide und deshalb nicht zurechnungsfähig sei.

20 Monate Haftstrafe

Die Anträge werden abgewiesen. Und zum Schluss nützt alles nichts, er wird zu 20 Monate Haftstrafe verurteilt. Dabei hat er noch Glück, denn fünf Monate offene Bewährungsstrafe werden nicht zusätzlich widerrufen. Dennoch schimpft er vor sich hin, sieht die Schuld bei allen anderen, nur nicht bei sich. Auf die Frage, ob er das Urteil akzeptiert, antwortet er: “Das muss ich mir noch gut überlegen”. Sein Komplize sitzt in Feldkirch ebenfalls für längere Zeit in Strafhaft, somit ist das Duo bald wieder vereint.