Studenten als Sexualtäter beschuldigt und verprügelt

VN / 15.07.2025 • 15:13 Uhr

Verleumdungs-Opfer wurde schwer verletzt und sitzt auf über 3000 Euro Unkosten.

Feldkirch Im Jänner wollte sich ein 23-jähriger Student in einer Lustenauer Diskothek einen netten Abend machen. Die Stimmung war gut, auf der Tanzfläche war es voll, hin und wieder berührte man unwillkürlich andere Gäste, was niemanden störte. Auf einmal sorgte ein junger Mann für Stress, beschimpfte und beleidigte den 23-Jährigen. Obwohl Letzterer einer Konfrontation aus dem Weg ging, bekam er wenig später die Faust des Rabauken unvermittelt ins Gesicht. Seine Zähne wurden beschädigt, das Auge musste genäht werden und der junge Mann wusste nicht einmal, warum er plötzlich derart brutal attackiert wurde. Da tauchte plötzlich die Cousine des Angreifers auf und hatte eine „Erklärung“ zur Hand.

Als Grapscher verleumdet

Die 21-Jährige behauptete, dass der Student sie gegen halb vier Uhr morgens in der Disco heftig am „Arsch“ gepackt habe. „Außerdem hat er mir voll an die Brust gegriffen“, gab die Frau damals zu Protokoll. Gegen den Schwerverletzten, der einige Termine beim Zahnarzt hat, wurde als Beschuldigter ermittelt. Bei der Arbeitsstelle sprach man ihn auf seine Verletzungen an. Die Polizei meldete sich, er musste wegen der angeblichen sexuellen Übergriffe zur Inspektion.

„Ich hatte einen Nervenzusammenbruch und wusste gar nicht, um was es ging, auch nicht, wer mich deshalb beschuldigt“, erinnert sich der junge Mann bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch als Zeuge an bange Stunden. Im Schock rief er einen Rechtsanwalt an, der junge Mann fühlte sich hilflos. Das Verfahren gegen ihn wurde zwar eingestellt, doch wenig später dann eine Anwaltsrechnung in der Höhe von 1.975 Euro.

Angreifer verurteilt

Mittlerweile wurde der damalige Angreifer am Landesgericht Feldkirch in dieser Sache wegen schwerer Körperverletzung verurteilt. Das Gericht sprach dem Studenten knappe 1000 Euro Teilschmerzengeld zu. Doch auch hier blieben weitere hohe Kosten beim Verletzten hängen. Zudem hat der Schläger bislang noch keinen Cent bezahlt und wieder muss das Opfer seinem Geld nachlaufen.

Der gerichtliche Zuspruch gilt zwar 30 Jahre als Exekutionstitel, doch wie man genau vorgeht, weiß der junge Mann nicht. Inzwischen hat sich ein anderer Rechtsanwalt, Stefan Denifl, bereit erklärt, das Opfer zu beraten. Was die junge Dame anlangt, sie wird verurteilt. Und zwar wegen Verleumdung und falscher Beweisaussage. Zahlen muss sie 240 Euro Strafe, weitere 480 Euro werden auf Bewährung verhängt.

Nur ein “Sorry”

Die Verurteilte nimmt es allerdings relativ locker. Dass sie dem Verletzten, der sich auch noch als Sextäter verteidigen musste, wenigstens die Anwaltskosten von 1.975 Euro ersetzen muss, sieht sie ein. Außer ein legeres „Sorry“, und „Wir schreiben noch…“, hat sie mit dem Opfer allerdings nicht viel zu reden. Bei Gericht meint sie, dass sie damals vielleicht „etwas übertrieben“ hat. Für den jungen Mann war der Aufwand, die schmerzhafte Zahn- und Augenbehandlung, die Umstände und die zahlreichen Termine jedenfalls ein Alptraum. Auch wenn die Verurteilte wenig verdient, dreißig Jahre lang gilt der Zuspruch des Gerichts. Irgendwann wird sie die 1.975 Euro abgestottert haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.