Rätsel um telefonische Morddrohung

Wer hinter dem ominösen Anruf an einen 20-Jährigen steckt, bleibt auch vor Gericht unklar.
Feldkirch Der am Landesgericht Feldkirch Angeklagte ist 23 Jahre alt und unbescholten. Nun hat ihn ein Strafantrag der Staatsanwaltschaft vor Gericht gebracht. Er wird beschuldigt, im Februar dieses Jahres einen ehemaligen Arbeitskollegen telefonisch mit dem Umbringen und dem Aufschlitzen der Autoreifen bedroht zu haben. „Ich war das nicht“, versichert der Angeklagte Richterin Sabrina Tagwercher. Er kenne das Opfer zwar, sie hätten früher einmal in derselben Detektei gearbeitet. Das Verhältnis zu seinem 20-jährigen Ex-Kollegen sei immer gut gewesen, er habe keinen Grund ihm zu drohen, so der bislang Unbescholtene.
Unbekannter Anrufer
Der Anruf kam gegen 22.30 Uhr. Eine männliche Stimme meldete sich und sagte: „Ich werde Dich und Deine Autoreifen das nächste Mal abstechen, wenn ich Dich erwische“. Der 20-Jährige war äußerst beunruhigt, konnte sich aber nicht erklären, wer ihn dermaßen bedrohen sollte. Die Telefonnummer war unterdrückt. Die Stimme konnte er nicht zuordnen. Auch inhaltlich wusste der Bedrohte nicht, worum es überhaupt ging.
Auf Frage der Richterin, ob er die Stimme des Angeklagten erkannt hätte, sagt der Zeuge: „Wenn er es gewesen wäre, ja. Aber die Stimme klang anders, für mich klang sie so, als wäre ein tschetschenischer Akzent dabei“. Die Stimme kann er ansonsten nicht näher beschreiben, irgendwelche Kollegen des Angeklagten kenne er nicht, erzählt der Zeuge abschließend.
Nummer identifiziert
Der Bedrohte erstattete Anzeige bei der Polizei. Sie konnte herausfinden, dass der Anruf vom Telefon des Angeklagten getätigt worden war. Wer damals sprach, allerdings nicht. Der Beschuldigte gibt an, dass er mit ein paar Kollegen auf dem Messeareal in Dornbirn war und Fußball gespielt habe. Ein paar Kollegen saßen in seinem Auto, wo auch das Handy lag. Die habe er aber alle gefragt und sie hätten versichert, dass sie es nicht waren. Ein Stimmabgleich war nicht möglich, weil der Angerufene das Telefonat nicht aufnahm.
Der Angeklagte meint, dass seine Kollegen eventuell „Klingelstreiche“ machen, aber nicht mit dem Umbringen drohen würden. Das Handy war mit keinem Sicherheitscode versehen, es könnte jeder gewesen sein. Somit ergeht ein Freispruch. Beim Opfer bleibt ein ungutes Gefühl. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.