Wie Wiener Tierschützer in Vorarlberg Wölfe retten wollen

Einspruch gegen Wolfsmanagementverordnung. Wolf sei in einem “schlechten Erhaltungszustand”.
Bregenz, Wien Die Vorarlberger Landesregierung hat am 10. April eine Wolfsverordnung erlassen. Sie soll einen besseren Schutz gegen Risiko- und Schadwölfe garantieren und die Möglichkeit bieten, gegen diese vorzugehen und sie bei Bedarf zu entnehmen, sprich abzuschießen. Eine Verordnung hat den Vorteil, dass sie im Gegensatz zu einem Bescheid rechtlich schwerer zu bekämpfen ist und schnell anwendbar.
Kritik an Gantner
Gegen diese Verordnung tritt jetzt die Umweltorganisation “Tierschutz Austria/ Wiener Tierschutzverein” in Aktion. Und geht vor allem gegen den Vorarlberger Sicherheitslandesrat Christian Gantner los. “Mit der prophylaktischen Entnahme von Wölfen liefert Herr Gantner bei einem schlechten Erhaltungszustand der Wölfe in Österreich sowie rechtswidriger, konstanter Verweigerung jeglicher Herdenschutzmaßnahmen einen klaren Verstoß gegen die Fauna-Flora Habitat Richtlinie”, heißt es unter anderem in einer Aussendung der Organisation.

Ein Verstoß?
Die Organisation kritisiert des Weiteren, dass innerhalb des Wolf-Verordnungsweges keine Beteiligungs- bzw. Überprüfungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit und insbesondere für Umweltschutzorganisationen vorgesehen seien. “Das ist ein klarer Verstoß gegen die Verpflichtungen, die sich aus der Aarhus Konvention ergeben”, betont Michaela Lehner, Sprecherin von “Tierschutz” Austria. Es sei dies umso stärker zu kritisieren, “als die Europäische Kommission gegen Österreich in einem Beschluss die Einleitung des zweiten Schrittes im Vertragsverletzungsverfahren wegen Nicht-Umsetzung der Aarhus-Konvention eingeleitet hat”.
Die Umweltorganisation verlangt strenge Einzelfallprüfungen und vor allem mehr Herdenschutz. “Diese Vorgangsweise Vorarlbergs wird das Vertragsverletzungsverfahren gegen die Republik Österreich beschleunigen und uns Steuerzahler teuer zu stehen kommen”, mahnt die Organisation.