Hinter Gittern für Biss in den Daumen eines Polizisten

Renitenter 25-jähriger Unterländer legte sich mit gleich drei Exekutivbeamten an. Und nicht nur das.
Feldkirch „Ich muss mich Ihnen nicht vorstellen, wir kennen uns schon länger“, sagt Richterin Silke Sandholzer zu Beginn der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch zum Angeklagten.
In der Tat ist der 25-jährige Beschuldigte mit bereits sechs Vorstrafen kein unbeschriebenes Blatt bei der Justiz. Auf die übliche formale Frage der Richterin nach seinem Einkommen antwortet der junge Mann: „Dadurch, dass ich eingesperrt wurde, bin ich derzeit arbeitslos. Offene Schulden habe ich in der Höhe von 9000 Euro. Die resultieren aus Gerichtsstrafen und Schmerzengeldforderungen.“
Bei Verkehrskontrolle getobt
Nun sitzt der Unterländer einmal mehr wegen des Vergehens der Körperverletzung vor Gericht. Es war Ende des vergangenen Oktobers, als er in Dornbirn betrunken während einer Verkehrskontrolle in einen Clinch mit der Polizei geriet. Auf einem Parkplatz prügelte sich der Alkoholisierte mit zwei Beamten und einer Beamtin. Einem der Polizisten biss er dabei so fest in den Daumen, dass sich der Inspektor zwei Wochen in den Krankenstand verabschieden musste und heute noch unter einem Taubheitsgefühl im Fingerglied leidet. Die anderen erlitten Hautabschürfungen an Armen und Knien.

Seitdem sitzt der 25-Jährige in Untersuchungshaft. Auch wenn der geschilderte Widerstand gegen die Staatsgewalt das Hauptfaktum bei der Verhandlung ist, wird wegen des umfassenden Geständnisses des Angeklagten einem weiteren vorgeworfenen Delikt weit mehr Zeit eingeräumt. Denn zu diesem zweiten Faktum erklärt sich der junge Mann nur teilweise für schuldig.
Dabei geht es um einen Vorfall auf der Autobahnabfahrt Bregenz-Weidach im September. Wieder betrunken am Steuer, drängelte er auf ein Auto vor ihm und bremste es später aus. Am Fahrbahnrand soll er dann laut Anklage auf den 27-jährigen Lenker des zweiten Pkw zugegangen sein, ihm zunächst durch das geöffnete Fenster ins Gesicht gespuckt und dann mit geballten Fäusten in dasselbe geschlagen haben.
„Schubste ihn nur“
„So war es nicht“, bestreitet der Angeklagte diesen Vorwurf. „Der andere hat mich während der Fahrt dauernd gefilmt. Ich habe ihn dann gestoppt, um ihn zur Rede zu stellen. Aber ich schlug den Mann nicht, sondern schubste ihn nur.“
Wesentlich anders lauten allerdings die Schilderungen des damaligen Opfers. Der 27-jährige Zeuge erzählt unter anderem: „Ich habe ihn nicht gefilmt, wie soll denn das am Steuer gegangen sein? Nachdem ich angehalten hatte, stieg ich aus dem Fahrzeug, was nicht die intelligenteste Entscheidung war …“
Denn laut seiner Aussage wurde er von dem Angeklagten zunächst beschimpft; ehe dessen Fäuste in sein Gesicht donnerten.
Unbedingte Haftstrafe
Die Richterin schenkt den Angaben des Zeugen Glauben. Auch wenn Verteidiger Stefan Huchler entgegenhält, dass das Verletzungsbild des Opfers auf dem Polizeifoto keine eindeutigen Spuren von Schlägen aufweise.
Der 25-Jährige wird im Sinne der Anklage schuldig gesprochen. Den beiden Polizisten und deren Amtskollegin wird Schmerzengeld in der Höhe von jeweils 200, 300 und 500 Euro (für den Daumenbiss) zugesprochen. 300 Euro Schmerzengeld muss der Beschuldigte für den verprügelten Autofahrer berappen. Eine noch offene, ehemals bedingt ausgesprochene Haftstrafe von fünf Monaten wird widerrufen, für die nun verhandelten Straftaten verkündet die Richterin 19 Monate Gefängnis, was also insgesamt zwei Jahre ausmacht. Der Verurteilte nimmt die Entscheidung an, sie ist rechtskräftig.