Kleinkinder mit glühenden Zigaretten gequält

Minderjährige Töchter geschlagen, misshandelt und schlecht ernährt: Junges Paar bei Gericht verurteilt.
Feldkirch Das serbische Paar in Lebensgemeinschaft, er 22, sie 21 Jahre alt, haben bereits fünf gemeinsame Kinder. Beide sind bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch wegen des Vergehens des Quälens und der Vernachlässigung Unmündiger angeklagt.
Staatsanwältin Konstanze Manhart wirft den Beschuldigten einen Reigen von kaum fassbaren Misshandlungen ihrer beiden Töchter vor. Eine im nunmehrigen Alter von drei Jahren und drei Monaten, die andere zwei Jahre.
Das Unglaubliche geschah im zweiten Halbjahr 2022. Zweitangeklagter ist der Mann. Er soll beiden Kinder mit glühenden Zigaretten Brandverletzungen an den Bäuchen zugefügt haben. Außerdem hätte er eine seiner minderjährigen Töchter mit einem stumpfen Gegenstand geschlagen und weitere Gewalt zugefügt. Gerichtsmedizinische Untersuchungen bei den Kindern bestätigten später Prellungen am Hinterkopf, Blutergüsse am Auge, einen noch nicht verheilten Bruch eines Mittelfußknochens und eine Rippenfraktur. Bei einem der Mädchen wurde auch Unterernährung festgestellt. Vitaminmangel, Blutarmut und Untergewicht stand im ärztlichen Attest. Letzteres Fakt wird der erstangeklagten Mutter angelastet.

“Impulskontrollstörung”
Der 22-jährige Vater, befragt von Richter Dietmar Nussbaumer, bekennt sich zunächst schuldig und reumütig: „Ich wollte das nicht tun. Es war nicht meine Absicht, es war meine Krankheit. Ich litt unter einer Impulskontrollstörung. Ich bereue alles aus tiefstem Herzen.“ Eines der Mädchen hätte er gepackt und aufs Bett geworfen. Da habe es sich wohl an der Bettkante gestoßen.
Doch plötzlich schweift der junge Beschuldigte vom Eingeständnis seiner Verantwortung ab. Und versucht zu relativieren. Vor allem bezüglich der Brandverletzungen durch Zigaretten. „Mir ist damals nur versehentlich die Asche der Zigaretten auf den Bauch der Kinder gefallen“, sagt er. Worauf die Staatsanwältin einwirft, dass die glühenden Zigaretten laut dem Verletzungsbild aus dem gerichtsmedizinischen Gutachten definitiv auf den Bauch gedrückt worden sein mussten.
“Bullshit!”
Was der Angeklagte lautstark mit „Bullshit! Das ist Blödsinn!“ quittiert. Auf die Frage des Richters, warum bei den Verletzungen – etwa den Knochenbrüchen – mit Ausnahme von einem Fall ansonsten kein Arzt konsultiert wurde, behaupten beide Elternteile, nichts davon bemerkt zu haben. „Die Kinder sprangen herum.“ Außerdem hätten sich die Kleinen die Verletzungen wohl selbst mit Spielzeug zugefügt, war von den Angeklagten zu hören.
Bezüglich der attestierten Unterernährung eines der Töchter sagt die Mutter: „Das Kind bekam von mir regelmäßig Essen und Milch. Ich wusste nicht, warum es plötzlich so dünn wurde.“ Beide Angeklagten verwickeln sich in Widersprüche. Und streiten plötzlich ab, was sie bei der polizeilichen Einvernahme dereinst eingeräumt hatten.
Kinder in Obsorge
Die Fürsorge sämtlicher Kinder der Angeklagten wird derzeit von der Bezirkshauptmannschaft übernommen. Die verlangt von den Eltern als Privatbeteiligte Schmerzengeld in der Höhe von 4160 Euro für das eine Opfer und 2210 Euro für das andere. Doch sie wird auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Die Staatsanwältin sagt zur Mutter: „Ich hoffe, dass Ihre Kinder nicht zu Ihnen zurückkommen und in Sicherheit bleiben.“ Worauf die Angesprochene zurück schmettert: „Es sind meine Kinder! Ich habe nichts getan, haben Sie das verstanden?!“
Richter Nussbaumer spricht die Eltern im Sinne der Anklage für schuldig, doch räumt ihnen als mildernder Umstand ihre damals eingeschränkte Schuldfähigkeit ein. Beim Vater wegen seiner psychischen Erkrankung und verminderter Intelligenz, bei der Mutter „Überforderung.“
Bedingte Freiheitsstrafen
Der Mann wird zu fünfzehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und einer unbedingten Geldstrafe von 480 Euro verurteilt. Seine Lebensgefährtin erhält eine Haftstrafe von fünf Monaten auf Bewährung, bei beiden gilt eine Probezeit von drei Jahren. Die Urteile sind rechtskräftig.
Quälen unmündiger Personen: Das sagt das Gesetz
(1) Wer einem anderen, der seiner Fürsorge oder Obhut untersteht und der das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder wegen Gebrechlichkeit, Krankheit oder einer geistigen Behinderung wehrlos ist, körperliche oder seelische Qualen zufügt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer seine Verpflichtung zur Fürsorge oder Obhut einem solchen Menschen gegenüber gröblich vernachlässigt und dadurch, wenn auch nur fahrlässig, dessen Gesundheit oder dessen körperliche oder geistige Entwicklung beträchtlich schädigt.
(3) Hat die Tat eine Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen (§ 85) zur Folge, so ist der Täter mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, hat sie den Tod des Geschädigten zur Folge, mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.