Einmietbetrüger: Vom Luxus am Hafen zum Schmachten im Häfn

VN / 28.11.2023 • 14:45 Uhr
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Der Angeklagte zeigte sich schlussendlich zwar geständig, doch präsentierte vorher noch ein Fantasiegebilde, das jeden Zusammenhalt verlor. vn/gs(3)

Deutscher Zechpreller tischte vor Gericht eine selten wirre Geschichte auf.

Feldkirch Es waren schöne Tage für den 39-jährigen Gast aus der BRD, als er im Hotel Kaiserstrand am idyllischen Lochauer Hafen logierte. Leckeres Essen, Massagen und Wäscheservice, alles war im luxuriösen Programm inkludiert.

Der Knackpunkt dabei: Der Deutsche hatte keinen müden Cent in der Tasche. Also schlich er sich davon, ohne die Rechnung von 6017 Euro zu berappen.

Und wohin führte sein Weg? Schnurstracks ins Grand Hotel nach Bregenz. Auch dort prellte er für mehrere Tage die Zeche. Hier wuchs die Rechnung auf unbezahlte 1538 Euro an, ehe die verständigte Polizei dem Einmietbetrüger einen Riegel vorschob. Und das im wörtlichen Sinne.

Gratisunterkunft in Feldkirch

Denn als Nächstes stieg der Deutsche unfreiwillig bei der Adresse Graf Hugo Wuhrgang ab, auch bekannt als Justizanstalt Feldkirch, diesmal immerhin bei freier Kost und Logis.

Schuldig blieb der 39-Jährige beim Prozess nur noch die Erklärung, wie es zu seinen Einmietbetrügereien in den beiden Vorarlberger Hotels gekommen war.

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Eine dubiose Anstellung

Die Anklage gegen den Deutschen bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch lautet auf das Vergehen des schweren Betrugs. Der Beschuldigte zeigt sich vor Richter Thomas Hofer an und für sich geständig. Und dennoch versucht er, die Verantwortung für sein damaliges Tun auf eine Komplikation wirrer Umstände zu lenken.

So hätte er „durch Zufall“ einen Menschen in Konstanz kennengelernt, der zurzeit „nicht greifbar“ sei, ihm aber damals einen Job als System-Administrator bei einer GmbH angeboten habe. Es sei zur Unterzeichnung eines Vertrags gekommen, und in Vorarlberg habe er sich „als Angestellter“ auf den Weg gemacht. Schlussendlich sei er aber zur bitteren Erkenntnis gelangt, dass die besagte GmbH gar nicht existiere. „Der Mensch hat mich reingelegt“, sagt er zu Richter Hofer, der ihm kein Wort glaubt.

„Sie haben bisher schon so viel Blödsinn erzählt, jetzt sagen Sie endlich mal, was Sache ist“, mahnt der Richter den Angeklagten und: „Diese Anstellung hat es nie gegeben, nicht wahr? Das haben Sie doch alles erfunden.“

Da stockt der Angeklagte und gibt es zu: „Ja, absolut.“ Der Richter wertet dieses schlussendliche Geständnis als mildernd. „Auch wenn Sie mir bislang einen Bären auf die Nase binden wollten“, bemerkt Hofer noch.

Bedingte Haftstrafe

Der Deutsche wird im Sinne der Anklage schuldig gesprochen und zu einer Haftstrafe in der Dauer von vier Monaten auf Bewährung und einer unbedingten Geldstrafe von insgesamt 1440 Euro verurteilt. Auch die noch offenen Rechnungen an die beiden Hotels muss er bezahlen. Ansonsten kann er aufgrund der bedingt ausgesprochenen Gefängnisstrafe noch am selben Tag nach Hause gehen. Stellt sich nur noch die Frage, wo das sein wird . . .  

Nach seiner Verurteilung wurde der Deutsche enthaftet.
Nach seiner Verurteilung wurde der Deutsche enthaftet.