Covid-Impfteamleiter auf illegalen Abwegen

Abseits der Impfstraße auf der schiefen Bahn: 23-Jähriger rief geheime Daten ab.
Feldkirch „Verbrechen des Amtsmissbrauchs“ lautet die Anklage, die Staatsanwalt Manfred Melchhammer dem jungen Angeklagten bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch vorwirft.
Der Fall ist außergewöhnlich: So war dem nunmehr 23-Jährigen in der letzten Corona-Pandemie von der Landesregierung eine große Verantwortung übertragen worden. Als Mitglied eines Dreier-Führungsteams organisierte er unter anderem Personal für die Impfstraßen quer durch Vorarlberg.
Damit hatte der Angeklagte auch die Befugnis, sich in die Personaldatenbank einzuklinken. Mit speziellem Benutzernamen und Passwort war es ihm möglich, entgegen dem Grundrecht Daten von Bürgern abzurufen, wie Adresse, Covid-Testergebnisse oder Telefonnummern.
Nicht alle Personen bekannt
Was er schließlich auch tat. Auf illegalem Wege besorgte er sich auf diese Weise die Daten von nachgewiesenermaßen vier Personen, die ihm teilweise gar nicht bekannt waren, darunter ein Polizist und ein sechsjähriges Kind. Auf die Frage nach seinem Motiv für diese Abfragen, die Richterin Lisa Pfeifer von dem Angeklagten ergründen wollte, folgte eine überraschende Antwort.
„Weiß nicht warum“
„Ich kann nur sagen, ich weiß nicht warum und wieso, ich hatte damals große psychische Probleme“, entgegnete der 23-Jährige. Eine schlüssige Erklärung fand der junge Mann lediglich im Fall seiner Ex-Freundin. Bei ihr erkundigte er sich bezüglich der Ergebnisse, die Covid-Schnelltests bei der Frau ergaben. „Wir wollten nämlich gemeinsam in den Urlaub nach Frankreich fahren und auf Nummer sicher gehen“, erklärt der Angeklagte.
Doch die Beziehung begann zu knistern. Wegen Stalkings hatte die Unterländerin schließlich Anzeige gegen den Beschuldigten erstattet. Sachbearbeiter bei der Polizei war jener Beamte, in dessen Personaldaten anschließend der Impfteam-Leiter wühlte. Die Sache flog auf, es kam zum Amtsmissbrauchsverfahren.

Verteidiger Rechtsanwalt Manuel Dietrich versuchte, das Gericht von der damaligen Schuldunfähigkeit seines Mandanten zu überzeugen. „Er war überfordert mit seinem ganzen Leben. Er hatte psychische Probleme, war in Behandlung für alles verantwortlich, das ging ihm zu sehr an die Substanz“, so der Anwalt.
Mangelnde Unterstützung
Der Angeklagte selbst erwähnte während der Verhandlung, bezüglich der Personalbereitstellung für die Impfstraßen vom Land zu wenig Unterstützung erhalten zu haben. „Ich musste Verwandte und Bekannte holen, damit die Impfstraße läuft“, beteuerte er.
Nach kurzer Beratung entschied der Schöffensenat, dem 23-Jährigen eine strafrechtliche Verurteilung zu ersparen. Dies wurde mit seiner Unbescholtenheit, seiner eingeschränkten Zurechnungsfähigkeit aufgrund der damaligen psychischen Überforderung begründet.
Keine Verurteilung
Es kommt die Diversion (außergerichtlicher Tatausgleich) zur Anwendung. Dem Unterländer wird eine Buße in der Höhe von 1500 Euro und die Bezahlung eines Teilschmerzengeldes von 100 Euro an den Polizisten auferlegt. Staatsanwalt und Angeklagter sind mit der Entscheidung einverstanden.