Wie die Fahrt zur Alpe im Albtraum endete

VN / 09.11.2023 • 15:15 Uhr
Der junge Angeklagte sah seine Schuld vor Gericht reumütig ein.  <span class="copyright">vn/gs</span>
Der junge Angeklagte sah seine Schuld vor Gericht reumütig ein. vn/gs

Am Steuer mit 1,7 Promille und im Auto drei Leute: Die Folgen endeten im Spital und vor Gericht.

Feldkirch Es begann auf einem feuchtfröhlichen Musikfest im Bregenzerwald. Drei Freunde, zwei 20-jährige Burschen und eine 21-jährige Frau, feierten bis vier Uhr morgens. Einer von ihnen, ein junger Älpler, lud die beiden anderen ein, anschließend auf seiner nahegelegenen Hütte zu übernachten. Dort mussten außerdem noch Kühe gemolken werden. Der Weg dorthin war zwar nicht weit, führte allerdings über eine riskante Forststraße. Eine Strecke, die in dieser lauen Sommernacht ohne Weiteres auch zu Fuß bewältigbar gewesen wäre.

80 Meter über steiles Gelände

Ursprünglich wollte der 20-jährige Älpler das Auto, es gehörte seiner Mutter, eigentlich auch stehen lassen. Doch ein starker Regenguss führte zu dem folgenschweren Entschluss, gemeinsam mit dem Pkw loszufahren. Gesagt, getan.

Dann, wenige Minuten später, kam die scharfe Rechtskurve. Das Auto mit den drei Insassen geriet ins Schleudern und über den Fahrbahnrand hinaus. Anschließend stürzte es zunächst 80 Meter über steiles Gelände ab und überschlug sich dabei mehrmals. Nach weiteren 60 Metern kam es auf einer Weidefläche zum Stillstand. Die 21-jährige Frau erlitt schwere Verletzungen (mehrere Knochenbrüche), der Lenker und sein gleichaltriger Freund kamen mit leichten Blessuren davon.

Prozess am Landesgericht

Vier Monate später am Landesgericht Feldkirch: Der 20-jährige Unfalllenker von damals sitzt als Angeklagter wegen fahrlässiger Körperverletzung vor Richterin Sabrina Tagwercher. „Ich weiß, dass ich schuldig bin und nicht gerade schlau war“, steht der junge Mann reumütig zu seiner Verantwortung.

„Trotz der Verletzungen hatten Sie noch ein Riesenglück, es hätte auch anders ausgehen können“, mahnt ihn die Richterin. „Ja, ich hatte einen zweiten Geburtstag und bin froh, dass es allen Unfallbeteiligten wieder gut geht“, sagt der 20-Jährige. Zu seinem Glück im Unglück verzichten die beiden anderen Unfallopfer auf Schmerzengeld, was sie als Zeugen bei der Verhandlung noch einmal bekräftigen.

Haftstrafe auf Bewährung

Der Angeklagte hatte an jenem frühen Morgen 1,7 Promille Alkohol im Blut. Das erschwert die Schuld. Alkohol-Unfälle werden vom Gesetz streng geahndet. Bis zu zwei Jahre Gefängnisstrafe drohen. Aufgrund seiner sonstigen Unbescholtenheit und des reumütigen Geständnisses sieht die Richterin jedoch von einer unbedingten Haftstrafe ab, der 20-Jährige wird zu vier Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Die zusätzliche Geldstrafe von 360 Tagessätzen zu je vier Euro (insgesamt 1440 Euro) wird jedoch unbedingt ausgesprochen.

Der Verurteilte ist mit dieser Entscheidung dankend einverstanden, die Staatsanwältin verzichtet auf weitere Rechtsmittel. Womit das Urteil rechtskräftig ist.