Auf der Suche nach dem wahren „Feuerteufel“

VN / 06.11.2023 • 16:40 Uhr
Der junge Angeklagte zeigte sich vor Gericht nur teilweise geständig. <span class="copyright">vn/gs</span>
Der junge Angeklagte zeigte sich vor Gericht nur teilweise geständig. vn/gs

16-Jähriger ist angeklagt, einen Altpapiercontainer angezündet zu haben. Doch war er es auch wirklich?

Feldkirch Am Abend des 3. April dieses Jahres loderte es in Bregenz mitten in der Stadt. In einem Hauseingang in der Schulgasse stand ein 1100-Liter-Müllcontainer in Vollbrand. Dank einer beherzten Passantin, die mit einem Feuerlöscher die Flammen bekämpfte, griff das Feuer nicht auf das Haus über. Auf einer Videosequenz einer Überwachungskamera waren drei Jugendliche zu erkennen, die nach der Entstehung des Brandes wegliefen.

Nur teilweise geständig

Einer von ihnen, ein 16-Jähriger aus Übersee und seit sechs Jahren in Vorarlberg, steht nun als Angeklagter vor dem Landesgericht Feldkirch. Neben Körperverletzung und Sachbeschädigung wird dem Jugendlichen das Verbrechen der versuchten Brandstiftung vorgeworfen. Der junge Mann räumt ein, mehrere Container im Unterland in Brand gesetzt zu haben.

Doch aus welchem Motiv? Die Antwort auf diese Frage kommt von der Verteidigung des Beschuldigten. “Der Hauptgrund ist eine psychische Erkrankung meines Mandanten und seine schwierige Kindheit”, sagt die Anwältin des 16-Jährigen.

Beim schwerwiegendsten Faktum, nämlich jenem von Bregenz, weist der junge Mann hingegen jede Schuld von sich. „Das war mein Kumpel“, behauptet der 16-Jährige vor dem Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richter Martin Mitteregger. Man sei an jenem Abend zunächst im Jugendtreff gewesen. Dann ging es in Richtung Pipeline. Auf dem Weg dorthin passierten die drei Jugendlichen auch die Schulgasse. „Dort sah mein Kollege den Altpapiercontainer an und dann mich. Anschließend zündete er mit einem Sturmfeuerzeug eine leere Zigarettenschachtel an und warf sie in den Container. Ich sagte ihm noch: Lass das, lass das!“

Gegenseitige Schuldzuweisung

Überhaupt sei das so eine Sache mit diesem Kumpel. „Wenn er besoffen ist, macht er Blödsinn. Schmeißt eine Flasche auf den Boden oder beginnt damit, Leute anzustressen. Oder zündet eben etwas an“, erzählt der Angeklagte. Der besagte Kollege hingegen schiebt die Schuld auf den 16-Jährigen.

Richter Mitteregger schenkt der Behauptung des Angeklagten zwar Glauben, geht jedoch in Richtung Beitragstäterschaft. „Die Frage ist, ob Sie ihn mit Ihrer Anwesenheit psychologisch bei der Tat unterstützt haben“, stellt der Vorsitzende in den Raum. Doch das Faktum bleibt strittig. Die Verhandlung wird vertagt, um beim nächsten Termin die beiden anderen beteiligten Jugendlichen zur Sache zu befragen.  

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