Verpatzter Raubüberfall mit Komplizen als „Geisel“

Maskiert vor der Tür: Auf welch absurde Weise sich zwei Täter Zutritt zu ihrem Opfer verschaffen wollten.
Feldkirch Auch wenn sie hoffnungslos pleite waren, für die Anschaffung zweier Sturmhauben, Schreckschusspistolen und Klebebandrollen reichten die Mittel für zwei 19-jährige Männer noch aus. Der Tschetschene und ein ihm bekannter Vorarlberger benötigten diese Utensilien nämlich zur Ausführung eines irrwitzigen Plans, den sie ausgeheckt hatten. Es sollte ein räuberischer Coup werden.
Im Visier des Duos: Ein Unterländer, der in seiner Wohnung eine Indoorplantage betrieb. Bei ihm, so hofften die jungen Männer, wäre als Beute ein Kilogramm Cannabiskraut zu holen. Und vermutlich auch eine erhebliche Menge Bargeld.
„Überraschung” ging in die Hose
Doch wie das Opfer vor die Tür locken? Des Rätsels Lösung hieß „Überraschungseffekt“, tüftelten die beiden aus. Zunächst sollte der Marihuana-Züchter damit getäuscht werden, dass eine Geiselnahme vor seinem Haus stattfindet. Also stülpten sich beide eine Sturmhaube übers Gesicht, der Tschetschene nahm die Pistole und drückte sie von hinten gegen den Rücken des Vorarlbergers, der „hilfesuchend“ an der Tür klopfte.

Tatsächlich öffnete das potenzielle Opfer sogleich die Pforte, um dann direkt in die Mündung der Waffe zu starren. Es war der grotesken Posse erster Akt. Denn statt zurückzuweichen, stürzte der Bedrohte auf den Täter zu und hämmerte ihm zwei Mal mit der Faust auf die Nase. Der perplexe Tschetschene ballerte mit der Schreckschusspistole in die Luft und prügelte dann seinerseits auf den Kontrahenten ein. „Aus Notwehr“, wie er später dem Gericht verklickern will. Seine Vorarlberger „Geisel“ zog es indessen vor, von dannen zu laufen. Doch schon zu spät: Die von Anwohnern alarmierte Polizei schnappte die beiden Täter so gut wie in flagranti.
Geständig und reumütig
Das war vor fünf Monaten. So lange sitzen die beiden seitdem in Untersuchungshaft. Unter anderem angeklagt wegen des Verbrechens des schweren Raubes, zeigen sich die beiden bereits aus früheren Delikten vorbestraften Beschuldigten bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch vor dem Schöffensenat geständig. Ohne Umschweife.
Mit „wir waren in finanziellen Nöten“ begründen sie gegenüber dem vorsitzenden Richter Dietmar Nussbaumer ihr damaliges Motiv. Der Vorarlberger gesteht sogar ein: „Es war nötig für mich, dass ich hinter Gitter gekommen bin. Denn nun weiß ich, wie das ist.“ Der tschetschenische Haupttäter gelobt: „Ich sehe meine Haftstrafe als Chance und will eine Lehre machen. Ich bitte um eine Chance – entweder im Knast oder draußen.“

Zwei Jahre Gefängnis unbedingt
Während der schwerer vorbelastete Haupttäter wegen schweren Raubes zu zwei Jahren unbedingter Haftstrafe verurteilt wird (unter anderem auch wegen Körperverletzung, Nötigung und unerlaubtem Waffenbesitz), trifft es den Vorarlberger mit zwanzig Monaten Freiheitsstrafe, davon jedoch 15 Monaten auf Bewährung. Das bedeutet, er kann aufgrund der Anrechnung seiner bereits verbüßten Untersuchungshaft nach Verhandlungsschluss seine Sachen aus der Zelle holen und nach Hause gehen. Die Urteile sind rechtskräftig.