Der Ex-Lebensgefährtin mit dem Einbetonieren gedroht

Streit um fünfjährigen Sohn: Wie das Gericht die düsteren Drohungen eines enttäuschten Vaters ahndete.
Von Hannah Swozilek
Feldkirch Um 10.15 Uhr beginnt die Verhandlung am Landesgericht Feldkirch, der Angeklagte erscheint pünktlich und scheint die Ruhe selbst zu sein. Der 40-jährige Pole, dem vorgeworfen wird, seiner Lebensgefährtin mit „Umbringen“ und „Einbetonieren“ gedroht zu haben, wird von Richterin Sabrina Tagwercher zunächst gebeten, seine Sonnenbrille abzunehmen, dann beginnt der Prozess.
„Vermutlich zwei Kinder”
Der in Feldkirch wohnhafte Mann schildert in gebrochenem Deutsch die Vorfälle aus seiner Sicht und wird immer wieder gebeten, sachlich und bei den wesentlichen Details zu bleiben. Auf die Frage der Richterin nach seinem Familienstand entgegnet er, „vermutlich zwei Kinder“ zu haben. Die ihm vorgeworfenen Drohungen, wenn es denn solche sein sollten, habe er ganz sicher nie so gemeint. Er ist aber dennoch bereit, Angaben zu machen. Der Angeklagte bekennt sich selbst allerdings als nicht schuldig. Er habe diese Drohungen vielleicht ein paar Mal von sich gegeben. Doch nur, um die Frau „loszuwerden“ und nie, um sie in die Tat umzusetzen.
„Angst und Panikanfälle”
Nun wird seine ehemalige Lebensgefährtin als Zeugin einvernommen. Der Beschuldigte muss allerdings auf ihren Wunsch den Verhandlungssaal während der Einvernahme verlassen. Der Grund: Sie habe „Angst und Panikanfälle vor ihm“ und ist sichtlich aufgewühlt.
Der Auslöser für den alles eskalierenden Streit am 27. Juli 2023 war die ursprüngliche Vereinbarung, dass der gemeinsame fünfjährige Sohn lediglich für zwei Wochen mit seiner Mutter in die Slowakei reisen sollte. Für den Rest des Sommers sollte das Kind bei seinem Vater bleiben. Dies verweigerte die Frau allerdings vehement, was den Angeklagten schwer enttäuscht habe.
Selbst bedroht
Die Elternteile lebten bereits seit dem Frühjahr 2022 getrennt, der Vater hatte mit seinem Sohn jedoch ständigen telefonischen Kontakt. Im Februar 2023 begannen die Drohungen seitens des Angeklagten. Er räumt ein, dass der Ausdruck „umbringen“ dabei vielleicht vorgekommen sein könnte. Genau erinnern kann er sich dann allerdings doch nicht mehr. Das Wort „einbetonieren“ habe er aber von seiner Lebensgefährtin „gelernt“, denn sie habe ihm mit demselben gedroht.

Geldstrafe nach Schuldspruch
Was dem 40-Jährigen zugutekommt, ist sein bislang leeres Vorstrafenregister. Und auch sein Teilgeständnis. Die Staatsanwältin hegt keinen Zweifel an den Aussagen der Frau. „Es gibt keinen Grund, warum die Zeugin nicht die Wahrheit sagen sollte.“ Die öffentliche Anklägerin plädiert auf den Vorwurf der versuchten Nötigung, dem Richterin Tagwercher folgt. Sie verurteilt den Angeklagten im Sinne des Strafantrags zu einer Geldstrafe in der Höhe von 180 Tagessätzen zu je 21 Euro, also insgesamt 3780 Euro, davon die Hälfte auf Bewährung.
Auf die Frage, ob der Angeklagte dieses Urteil akzeptiert, antwortet dieser mit „ist schon zu viel, aber ich akzeptiere das.“ Damit ist die gerichtliche Entscheidung rechtskräftig.