Anklage gegen Vorarlbergerin nach angeblichem Gruppensex

16-Jährige bezichtigt ihre Tante (29), bei ihrer Vergewaltigung durch zwei Männer tatenlos zugesehen zu haben. Doch das ist nicht alles.
Feldkirch Die ursprüngliche Anklage gegen die 29-jährige Vorarlbergerin seitens der Staatsanwaltschaft Feldkirch lautete auf „Unterlassung der Hilfeleistung“. Doch das klingt recht harmlos, hört man sich die Schilderung des Geschehens beim Anklagevortrag durch die Staatsanwältin bei der Verhandlung am Landesgericht an: „Der Vorfall ereignete sich bereits im Jahr 2018. Damals kam es zu sexuellen Handlungen in der Wohnung der Angeklagten zwischen ihr, ihrer 16-jährigen Nichte und zwei unbekannten Männern. Während die Beschuldigte selbst freiwillig teilnahm, wurde ihre Nichte vergewaltigt. Von beiden Männern, denn es kam zu einem Partnerwechsel. Dem Opfer wurde beim erzwungenen Oralsex die Nase zugehalten, bis es den Mund aufmachte.“
“Nur ein sexuelles Abenteuer”
Die Tante der 16-Jährigen hätte dies weder verhindert noch Hilfe geholt. So schilderte das Opfer die Ereignisse Jahre später der Polizei.
Als Angeklagte beim Prozess weist die 29-Jährige jede Schuld von sich. „Ja, es hat ein Gruppensex stattgefunden. Aber einvernehmlich, auch seitens meiner Nichte“, behauptet sie vor Richterin Lisa Pfeifer. Es sei für alle Beteiligten „nur ein sexuelles Abenteuer“ gewesen.
Einen der beiden Männer habe die Angeklagte aus früheren Chat-Verläufen gekannt. Während eines gemeinsamen Hallenbad-Besuches mit ihrer Nichte sei sie auf die Idee gekommen, den „Schweizer und einen Kollegen von ihm“ zu sich nach Hause einzuladen. Um in der Bar im Keller zu trinken und gemeinsam einen Film anzuschauen.
Tatsächlich seien die beiden Schweizer bei ihr in Vorarlberg aufgetaucht. Über deren Identität oder einer strafrechtlichen Verfolgung wird bei der Verhandlung nichts erwähnt. Lediglich Verteidiger Karl Rümmele spricht von einer aufwendigen Suche der Ermittler nach den angeblichen Vergewaltigern, die jedoch erfolglos geblieben sei.
Schließlich möchte die Richterin von der Angeklagten folgendes wissen: „Wie können Sie sich dann die Anschuldigungen Ihrer Nichte erklären, warum sollte sie so etwas erfinden?“ Worauf die 29-Jährige entgegnet: „Anfänglich hatte ich ein sehr gutes Verhältnis zu ihr. Aber es wurde schlechter. Vermutlich deshalb, weil sie sich einbildet, ich hätte ihrem Freund anzügliche Fotos von mir geschickt.“ Also eine Art Racheaktion.

Der Prozess wird am Landesgericht Feldkirch neu aufgerollt. vn/paulitsch
Anklage erweitert
Bei der Einvernahme der Nichte wird die Öffentlichkeit von der Verhandlung ausgeschlossen. Nicht aber vom Ergebnis, das verblüfft: Demnach sind Richterin und Staatsanwältin zum Schluss gekommen, den Prozess neu aufzurollen. Allerdings nicht als Einzelrichterverhandlung, sondern als Sache des Schöffensenats. Die Anklage gegen die 29-Jährige wird von „Unterlassung“ auf „Beihilfe zur Vergewaltigung“ erweitert, also verschärft. Denn dieser Paragraph beinhaltet eine Strafandrohung von bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe.