Aggressiver Schüler drohte seinem Lehrer mit . . .

Schützling (15) störte nicht nur den Unterricht in Oberländer Schule.
Feldkirch Der Jugendliche ist strafrechtlich zwar noch unbescholten, doch bei Gericht bereits amtsbekannt. Derzeit sucht der 15-Jährige eine Möglichkeit, bei einer Pflichtschule unterzukommen. Von der letzten wurde er nämlich suspendiert. Vorher muss er allerdings noch – vom Gericht letzthin aufgedonnerte – Sozialstunden leisten.
Grund für seinen Rausschmiss aus der Schule war ein Disput mit seinem Lehrer. Dem schmetterte er dereinst drohend entgegen: „Ich werde dir die Nase brechen! Ich schlage dich und hau dir auf die Fresse!“
Vor Gericht reumütig
Das reichte für eine Anklage wegen des Vergehens der gefährlichen Drohung. Vor Gericht erscheint der Jugendliche mit seiner Mutter. Kleinlaut ist er geworden. Hier vor Gericht kein Hauch von dereinst rotzfrecher Manier. „Ich bereue mein Verhalten“ beteuert er vielmehr mit leiser Stimme gegenüber Richterin Sabrina Tagwercher.
Und doch sei das Ganze auf einer gewissen Vorgeschichte begründet, sagt er. „Ich fühlte mich vom Lehrer ungerecht behandelt und gedemütigt, vermutlich wegen meiner Herkunft“, erwähnt der junge Türke und: „Er hat mich aus der Klasse ausgeschlossen.“
“So konnte ich nicht unterrichten!”
Für Letzteres hat der nun als Zeuge befragte Pädagoge eine eigene Erklärung vor Gericht: „Dieser Schüler störte ständig den Unterricht. Er bastelte Papierflieger und schoss sie umher. Dann rappelte er pausenlos mit seinem Stuhl. Schließlich ging ich mit ihm raus, denn so konnte ich nicht unterrichten“, schildert der 52-jährige Lehrer seine Sicht der Dinge.
Der junge Angeklagte tut nun, was ihm angeraten scheint. Er entschuldigt sich beim Lehrer. Der nimmt die Bitte um Verzeihung kopfnickend an. Die Richterin verurteilt den Jugendlichen im Sinne der Anklage. Geldstrafe von 90 Tagessätzen à vier Euro. Insgesamt also 320 Euro, die Hälfte davon auf Bewährung. „Wenn die Sache auch eine Vorgeschichte haben mag, sie rechtfertigt Ihr Tun nicht“, ermahnt sie den Verurteilten. Der nimmt die Entscheidung an.