Mutter, führerscheinlos und mit Baby, fuhr bei Rotlicht in die Kreuzung . . .

Unfalllenkerin flehte nach Kollision wildfremde Frau an: „Könnten Sie bitte sagen, Sie hätten mein Auto gelenkt?“
Feldkirch Ein solcher Salat aus widrigen Umständen ließe sich kaum ersinnen, hätte ihn sich eine dreifache Mutter nicht tatsächlich selbst kredenzt.
Statt auf dem Rücksitz platzierte die 36-jährige Frau ihre sechs Monate alte Tochter auf dem Beifahrersitz des Pkw, ohne den Airbag pflichtgemäß zu deaktivieren. Ohne im Besitz des Führerscheins und bar jeder Fahrpraxis nahm sie dann das Auto in Betrieb.
Kollision mit Verletztem
Schon bald näherte sie sich jener verhängnisvollen Kreuzung im Vorarlberger Unterland. Die Ampel war auf Rot geschaltet. Doch das bremste die 36-jährige nicht. Worauf es zur Kollision mit dem Auto eines 43-jährigen Lenkers kam, der mit seiner Lebensgefährtin im Fahrzeug saß. Der Mann erlitt dabei eine leichte Blessur am linken Schienbein.

Was noch Glück im Unglück war: Denn die Freundin des verletzten Lenkers, die Unfallverursacherin und deren kleines Töchterchen überstanden die Havarie ohne Blessuren.
Doch was nun? Noch bevor die Polizei eintraf, wandte sich die Unfallpilotin an die Freundin des Verletzten und fragte sie, ob sie denn nicht angeben könne, dass sie am Steuer ihres Pkw gesessen sei. Sprich, ob sie die Verantwortung für den Unfall übernehmen würde. Das fruchtete nicht. Das gleiche Ersuchen, vorgebracht beim Unfallopfer selbst, blieb ebenso erfolglos.
Ein Wust von Anklagen
Knapp drei Monate später wird der Mutter von drei minderjährigen Kindern und bisher unbescholtenen Hausfrau am Landesgericht Feldkirch der Prozess gemacht. Die Beschuldigte sieht sich einem Wust von Anklagen gegenüber. Fahrlässige Körperverletzung, Gefährdung der körperlichen Sicherheit und falsche Beweisaussage als Bestimmungstäterin lauten die Vorwürfe seitens der Staatsanwaltschaft.
Die 36-Jährige, vertreten durch Rechtsanwältin Astrid Nagel, betritt den Verhandlungssaal nicht allein. Ihr Lebensgefährte ist dabei. Er hievt die nunmehr sieben Monate alte Tochter aus dem Kinderwagen und nimmt sie in die Arme. Sie wohnen der Verhandlung bei.
Richterin Sabrina Tagwercher kann „kurzen Prozess“ machen. Denn die Angeklagte macht es ihr leicht, weil vollumfänglich geständig. „Ich habe zwar vor 15 Jahren in meiner Heimat Kroatien eine Fahrschule besucht, doch aufgrund meiner Schwangerschaft abgebrochen“, sagt sie.
Schock und Aufregung
Und wie war das noch mit der roten Ampel? „Ich glaube, dass sie noch auf gelb geschaltet war. Aber es muss wohl doch Rotlicht gewesen sein, sonst wäre der Unfall nicht passiert“, räumt die Beschuldigte ein. Tatsächlich habe sie die anderen Unfallbeteiligten ersucht, die Verantwortung zu übernehmen. Aber dies sei im Schock passiert, wegen der Aufregung und ihres hohen Adrenalinspiegels. „Es tut mir alles furchtbar leid, es wird nie mehr wieder vorkommen“, beschwört die 36-Jährige. Das damalige Unfallopfer, der 42-jährige Lenker, wird im Zeugenstand gefragt, ob er denn Schmerzengeld verlange. Doch der verzichtet: „Ich will nichts . . .“.
Trotz des Zusammenspiels mehrerer ernster Delikte befindet die Richterin eine – hier durchaus mögliche – Verhängung einer Gefängnisstrafe als zu streng. Sie verurteilt die Angeklagte zu einer unbedingten Geldstrafe in der Höhe von 360 Tagessätzen a‘ vier Euro (1440 Euro). Die reumütige Verurteilte nimmt die Entscheidung an, sie ist rechtskräftig.