Morddrohung gegen schwangere Ex-Freundin

VN / 30.03.2023 • 17:30 Uhr
Der Angeklagte zeigte sich vor Gericht großteils geständig gegenüber den Anschuldigungen. <span class="copyright">vn-gs</span>
Der Angeklagte zeigte sich vor Gericht großteils geständig gegenüber den Anschuldigungen. vn-gs

Wie das Gericht beängstigende Sprachnachrichten und weitere aggressive Aufwallungen eines 30-Jährigen ahndete.

Feldkirch „Komm her und du bekommst von mir eine aufs Maul! Eins zu eins, Mann gegen Mann!“, schmetterte der Unterländer dereinst dem Bruder seiner Ex-Lebensgefährtin entgegen. Denn die war es, die der 30-jährige Provokateur suchte und nicht fand.

“Sonst verschlag’ ich dich”

Auch bei der Mutter seiner ehemaligen Freundin hatte es der Unterländer versucht. Und zwar mit einem Anruf via Telefon. „Sag mir sofort, wo sie ist! Sonst verschlag‘ ich dich und deine Tochter!“, drohte er der Frau am anderen Ende der Strippe.

Der 30-Jährige lag und liegt noch im Streit mit seiner Ex-Lebensgefährtin und baldigen Mutter des gemeinsamen Kindes. Aus welchen Gründen auch immer, wird bei der Gerichtsverhandlung nicht konkret erörtert. Jedenfalls drohte ihr der Mann in einer Sprachnachricht gar mit dem Umbringen.

Großteils geständig

Morddrohung ist auch einer der Anklagepunkte der Staatsanwaltschaft beim Prozess am Landesgericht Feldkirch, bei dem sich der Unterländer vor Richterin Sabrina Tagwercher wegen seiner Ausraster verantworten muss. Hinsichtlich der Drohungen mit dem Umbringen gegenüber seiner Ex und seiner Aggressionen gegen deren Bruder ist der Angeklagte durchaus geständig.

Für die Morddrohung habe er sich bei der Frau schon persönlich entschuldigt. „Ich bin noch nie handgreiflich gegen sie geworden“, versucht der dreifach Vorbestrafte seine damaligen Äußerungen zu verharmlose., „Und ich hätte es auch nie getan. Und gegen ihren Bruder wäre ich auch nicht vorgegangen. Denn wer zuerst schlägt, ist der Dumme, das weiß ich“, sagt der Beschuldigte noch und fährt fort: „Aber es geht mir um das Kind. Und sie hat den Zettel in der Hand!“ Mit dem „Zettel“ meint er die einstweilige behördliche Verfügung eines Betretungsverbots.

“Brutales Herzklopfen”

Die telefonischen Drohungen gegenüber der Mutter (die mit dem „Verschlagen“) habe er allerdings nicht ausgesprochen, beteuert der Angeklagte. Doch bei ihrer Einvernahme vor Gericht bestätigt die Frau die vorgeworfenen Äußerungen und wirkt dabei überaus glaubwürdig. „Ich habe brutales Herzklopfen“, sagt sie und ist eine absolut überzeugende Zeugin.   

Der 30-Jährige wird im Sinne der Anklage (gefährliche Drohung und Nötigung) für schuldig erkannt und zu einer Gefängnisstrafe von drei Monaten auf Bewährung und einer unbedingten Geldstrafe in der Höhe von 300 Tagessätzen zu je 24 Euro (insgesamt 7200 Euro) verurteilt. Er ist damit sofort einverstanden und ersucht um Ratenzahlung.