Das Mysterium der verschwundenen Postpakete

Wer bei Gericht unter dem Verdacht steht, sich fremde Zustellungen der Post unter den Nagel gerissen zu haben.
Feldkirch Die Pakete waren bestellt und bereits bezahlt worden, doch sie kamen nicht an. Keine Spur von ihnen, weder in Briefkästen noch auf Hausfluren. Zahlreiche Vorarlberger wurden in ihren freudigen Erwartungen der Ware enttäuscht.
Schon bald stand fest: Etwas Sonderbares musste mit den Zustellungen geschehen sein. Da machte eine aufmerksame Hausbewohnerin eine interessante Beobachtung: Sie erblickte eine Frau und einen Mann, die Pakete in einem Pkw verstauten und anschließend von dannen fuhren.
Noch weitere Indizien führten schließlich auf die Spur einer Oberländerin, die sogleich Besuch von der Polizei bekam. Und siehe da: Während der Hausdurchsuchung bei der Verdächtigen wurden ganze Stapel von Paketen entdeckt. Deren Inhalt reichte von Schuhen, Regalen bis hin zu Glasflaschen. Alles Dinge, die ihren Weg nicht zu den für sie bestimmten Adressaten gefunden hatten. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage. Wegen gewerbsmäßigem Diebstahl.
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Mittels “Polizeitaxi” vorgeführt
Als tatverdächtig beschuldigt werden die erwähnte Frau, eine bislang unbescholtene dreifache Mutter im Alter von 35 Jahren, und der getrennt von ihr lebende Vater zweier ihrer Kinder. Doch beide ziehen es vor, der Ladung des Gerichts zur Verhandlung am Landesgericht Feldkirch nicht zu folgen. Worauf Richter Theo Rümmele die Zwangsvorführung der Angeklagten verfügt. Doch die Polizei kann lediglich die Frau aufgreifen, ihr mutmaßlicher Komplize war an seiner Wohnadresse nicht anzutreffen.
Also wird zunächst gegen die 35-Jährige verhandelt. Aber die bekennt sich zur Sache partout nicht schuldig. „Ich fahre doch nicht als dreifache Mutter im Land umher, um fremde Pakete einzusammeln. Außerdem besitze ich keinen Führerschein. Das wäre viel zu riskant“, beteuert sie.
Allerdings liegt dem Gericht ein Datenverkehr via WhatsApp zwischen der Angeklagten und dem Zweitbeschuldigten vor. Mit zahlreichen Fotos von Paketen. Eines davon liegt auf dem Beifahrersitz eines Fahrzeugs. Die Beschuldigte kommentiert das in der Mitteilung an den mutmaßlichen Mittäter wie folgt: „Hier siehst du, dass auch ich fleißig bin . . .“
Die Waren auf den Bildern werden bei der Verhandlung von den Zeugen wiedererkannt. „Ja, das habe ich bestellt“, sagt einer von ihnen.

Probleme mit Nachweisen
„Aber ich war es nicht“, hält die Angeklagte eisern entgegen. Bei all diesen Dingen handle es sich um Waren, die sie selbst bestellt habe. Nur leider ließen sich die Bestellvorgänge und ihre Zahlungsanweisungen bei der Bank nicht mehr nachweisen, sagt sie. Und weshalb? „Weil die Polizei mein Handy und meinen Laptop beschlagnahmt hat. Und weil mir die Bankerin keine Auszüge der Zahlungen aushändigt“, begründet die Beschuldigte.
Richter Rümmele vertagt die Verhandlung. Damit die Angeklagte im Nachhinein die Möglichkeit hat, sich die Bankauszüge zu besorgen – und sich die ohnehin schon überlastete IT-Abteilung der Polizei noch die Mühe machen kann, Einsicht in die entsprechenden Accounts auf den beschlagnahmten Geräten zu nehmen.