Schwangere Freundin zur Abtreibung ihres Kindes zu nötigen versucht

VN / 10.03.2023 • 16:55 Uhr
Der Angeklagte zeigte sich empört wegen des Vorwurfs der schweren Nötigung. <span class="copyright">VN/GS</span>
Der Angeklagte zeigte sich empört wegen des Vorwurfs der schweren Nötigung. VN/GS

Auf welch drastische Weise der Streit eines 34-jährigen Mannes mit seiner Lebensgefährtin eskalierte.

Feldkirch Der Angeklagte, der sich am Landesgericht Feldkirch unter anderem wegen des Verbrechens der schweren Nötigung verantworten muss, ist beileibe kein unbeschriebenes Blatt. So brachten ihm seine teilweise einschlägigen Delikte bereits vier Vorstrafen ein.

Doch der schwerwiegendste Vorwurf, den ihm der Staatsanwalt im aktuellen Prozess zur Last legt, ringt dem Mann nur ein Kopfschütteln ab. Denn laut Anklage soll der 34-Jährige versucht haben, seine schwangere Lebensgefährtin zur Abtreibung des gemeinsamen Kindes zu nötigen.

Alkoholproblem

Der Grund: Die Frau habe ihn aus der Wohnung rausgeschmissen. Wegen seines unerträglichen Trinkverhaltens. Die hitzige Auseinandersetzung artete in wüste Tätlichkeiten aus. So drückte der Mann laut Anklage seine Lebensgefährtin an die Wand, würgte sie und warf sie auf das Bett. Dem Gericht vorliegende Bilder zeigen Hämatome im Gesicht und am Hals der Frau. Außerdem Prellungen am Nasenbein und an den Knien. „Ich verlasse die Wohnung nur, wenn du das Kind abtreibst!“, habe er ihr damals entgegengeschmettert.

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“Zwei Watschen verpasst”

Der Beschuldigte leugnet die Auseinandersetzung nicht. Doch er vertauscht die Rollen. Vielmehr sei er selbst das Opfer gewesen. „Sie hat mir zwei Watschen verpasst. Eine auf die Wange und eine zweite auf den Hinterkopf. Dann hat sie mir auch noch mein T-Shirt zerrissen.“

Woher die Verletzungen des angeblichen Opfers rührten, könne er sich nicht erklären. „Vielleicht hat sie sich ja irgendwo angestoßen“, bemerkt er gegenüber Richterin Sabrina Tagwercher.

Was den Angeklagten jedoch völlig in Rage bringt, ist der Vorwurf der Nötigung. „Niemals habe ich sie aufgefordert, unser Kind abzutreiben! Ganz im Gegenteil. Ich habe mich sogar darüber gefreut, dass sie schwanger war. Ich war glücklich, noch einmal Vater zu werden“, beteuert der 34-Jährige und betont, dass er bereits einen zweijährigen Sohn habe. „Ich verstehe nicht, warum ich angeklagt bin. Warum behauptet sie so etwas?“, gibt der Beschuldigte entrüstet von sich und ergänzt empört: „Sie schlägt mich, und ich stehe vor Gericht!“

“Kann nicht mehr schlafen”

Nun wird seine ehemalige Lebensgefährtin zur Einvernahme in den Verhandlungssaal gebeten. Der Angeklagte wendet sein Gesicht von ihr ab.  Die Frau ist sichtlich angespannt. Immer wieder bricht sie in Tränen aus.  „Ich soll ihn geschlagen haben? Nein, denn das hätte ich mich gar nicht getraut. Ich habe ihn nur von mir weggestoßen. Er aber hat mich definitiv gewürgt. Außerdem drohte er, mir die Zähne auszuschlagen. Seit dem Vorfall kann ich nicht mehr schlafen und habe Angst, dass er in die Wohnung kommt“, sagt sie schluchzend.

Die Richterin hält die Zeugin für völlig glaubwürdig. Im Übrigen liege in diesem Verfahren umfangreiches Beweismaterial vor.  Dem Angeklagten hingegen attestiert sie, nur Schutzbehauptungen von sich zu geben.

Volle Berufung gegen das Urteil

Der 34-Jährige wird im Sinne der Anklage (versuchte Nötigung und Körperverletzung) zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von sechs Monaten verurteilt. Allerdings auf Bewährung innerhalb einer Probezeit von drei Jahren. Unbedingt wird jedoch eine zusätzliche Geldstrafe von 360 Tagessätzen zu je vier Euro (insgesamt 1440 Euro) verkündet. Zusätzlich hat der Verurteilte ein Teilschmerzengeld in der Höhe von 300 Euro zu entrichten. Worauf der 34-Jährige volle Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil anmeldet.