Faustgroßen Stein gegen Polizeirevier geschleudert, weil . . .

Rumäne (33) gab als Grund seiner Straftaten unter anderem „die Wahl falscher Speisen“ an.
Feldkirch In der Zeit vor seiner Verhaftung sei seine Beschäftigung „arbeitssuchend“ gewesen, erklärt der Angeklagte bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch. Daneben ging er aber noch weiteren Tätigkeiten nach. Etwa dem Knacken von Lebensmittelautomaten mittels Brecheisen, dem Diebstahl von Leberkäsesemmeln, Kaffee und Energydrinks in Supermärkten sowie dem Einstecken von Kleidungsstücken in diversen Shops.
Nicht nur S-Budget
Auch wenn er sich in den Lebensmittelmärkten zwar diebisch, doch noch bescheiden mit S-Budget-Produkten eindeckte, war er bezüglich Kleidung anspruchsvoller. So steckte er dereinst ein Paar Schuhe im stolzen Wert von 170 Euro ein.
„Hätten es nicht billigere Schuhe sein können?“, will Richterin Sabrina Tagwercher von dem Rumänen wissen. Worauf dieser entgegnet: „Billigere wären für meine Schuhgröße zu klein gewesen . . .“.
Hunger und Durst
Vom Staat wurde der unstete Arbeitssuchende nicht unterstützt. „Ich bekam keine Notstandshilfe, weil ich über kein Konto für deren Einzahlung verfügte“, begründet der 33-Jährige. Die Antriebsfedern für seine Diebstähle seien Hunger und Durst gewesen. „Ich habe mich verloren gefühlt“, ergänzt er noch.
Gefährliche Drohung
Dann überschattet da noch ein weiterer Vorwurf den Leumund des Beschuldigten, der vor seinen plötzlichen Entgleisungen ein unbescholtenes Leben führte. So soll er beim Bahnhof Dornbirn eine Frau mit dem Umbringen bedroht haben und sie als „Prostituierte ohne jedes Recht zum Sprechen“ beschimpft haben. Diesen Anklagepunkt bestreitet der 33-Jährige allerdings vehement. „Ich habe sie höchstens als ‚blöde Frau‘ bezeichnet, weil sie mich vorher in beleidigender Weise angesprochen hatte“, relativiert er.

Einmal griff der Rumäne zu einem faustgroßen Stein und schleuderte ihn gegen die Glasfassade der Polizeiinspektion Dornbirn. Auf die Frage der Richterin nach dem Warum entgegnet der Beschuldigte zunächst mit „keine Ahnung“, gesteht dann aber doch ein: „Ich bin damals ausgerastet. Ich fühlte mich von der Polizei nicht richtig behandelt. Außerdem mache ich dann, wenn ich etwas Falsches gegessen habe, ständig komische Sachen.“
Acht Monate teilbedingte Haft
Der teils geständige Angeklagte wird wegen der Vergehen des gewerbsmäßigen Diebstahls, der Sachbeschädigung und der gefährlichen Drohung zu einer Haftstrafe in der Dauer von acht Monaten verurteilt, sechs davon auf Bewährung. Der Staatsanwalt meldet drei Tage Bedenkzeit an, das Urteil ist deshalb noch nicht rechtskräftig.