Nach ungustiösem „Treuetest“: Angeklagter nun verurteilt

Welche Strafe das Schnüffeln an der Unterwäsche seiner Freundin einem 39-Jährigen nun bescherte.
Feldkirch Anfangs klangen die Vorwürfe nach einer skurrilen Geschichte. Ein Paar im Streit, viel Alkohol im Spiel, ein Auf und Ab von Emotionen. Doch nun bestätigt das Urteil von Richter Theo Rümmele, dass das Opfer die Wahrheit gesagt hatte und der Mann offenbar gelogen. „Der Angeklagte verfüge doch über ein gewisses Aggressionspotential“, hieß es in der Urteilsbegründung des Landesgerichtes Feldkirch.
Die Entscheidung ging mit 6000 Euro Geldstrafe aus, die Hälfte davon wurde bedingt ausgesprochen. Unter Umständen könnte sie wegen einer Unterhaltsverpflichtung allerdings noch etwas niedriger ausfallen. In der Sache ist es aber fix: Der Angeklagte ließ sich auf unappetitliche Methoden ein, um festzustellen, ob ihm seine Freundin fremd gegangen war. Er selbst bestritt dies bis zuletzt.
2,5 Promille
Fest steht, dass das Paar in jener Septembernacht ordentlich Alkohol konsumiert hatte. Der Mann war bereits zuhause in seiner Wohnung, als seine Freundin am frühen Morgen ebenfalls eintrudelte. Sie sei sturzbetrunken und völlig daneben gewesen, so seine Behauptung. Er sei quasi Profisportler und könne sich gar nicht erlauben, so heftig über den Durst zu trinken, so die Aussage des Angeklagten. „Schon komisch, dass dann 2,5 Promille gemessen wurden“, äußerte sich Opfervertreterin Barbara Salvatori zu dem Messergebnis, das an jenem Nachmittag festgestellt wurde.
Der Beschuldigte selbst glaubt, er habe höchstens drei bis vier Bier am Abend und allenfalls noch zwei Schnäpse zusätzlich gehabt. Jedenfalls war er ordentlich alkoholisiert. „Immer wieder versuchte der Beschuldigte meine Mandantin als tolpatschig und selbst schuld hinzustellen“, so Salvatori.
Hilfe bei Nachbarn
Der Mann, dem die Polizei übrigens im September den Führerschein abnahm, stellte sich im Prozess als äußerst friedfertig dar. Die Ex-Freundin sagte das Gegenteil und attestierte ihm aufbrausende Aggression. Er habe ihr die Beine auseinandergedrückt und ihre Hände zur Seite geschoben, um sie so zu zwingen, dass er an ihrer Unterwäsche und in ihrem Intimbereich riechen kann.
Der Grund: Er wollte so feststellen, ob sie fremdgegangen war. Der Richter war überzeugt, dass sich diese Nötigung so zugetragen hat, wie es das Opfer schilderte und verurteilte den Mann deshalb zu einer teilbedingten Geldstrafe. Das musste auch Verteidigern Olivia Lerch akzeptieren. Sie ist allerdings froh, dass ihr Mandant von Körperverletzung und Drohung freigesprochen wurde. „Immerhin erging in drei von vier Punkten ein Freispruch“, so Lerch. Das Urteil ist nicht rechtkräftig.