Gegenbürokratie
Die Bundesregierung will ein weiteres im Regierungsprogramm der Koalitionsparteien vereinbartes Großprojekt umsetzen, nämlich die Einrichtung einer unabhängigen Polizeibeschwerdestelle. Das klingt natürlich gut, denn wer hat sich noch nie über die Polizei geärgert? Eine Klimaaktivistin musste sich laut ihrer Aussage nach einer ihrer Aktionen bei der Polizei entkleiden und auf mögliche Waffen abtasten lassen. Beweist dies, dass es eine solche Beschwerdestelle braucht? Eigentlich nicht.
„Wieso sollte ihr gelingen, was die Justiz nicht schafft?“
Gegen derartige Polizeihandlungen kann schon jetzt Beschwerde an das Verwaltungsgericht erhoben werden, sie ist relativ einfach und kostet nicht viel. Im Bedarfsfall gibt es Verfahrenshilfe. Wer sich über andere Handlungen der Polizei beschweren will, die seiner Ansicht nach einen Missstand darstellen, wendet sich an die Volksanwaltschaft. Wer Opfer von Polizeigewalt geworden ist, kann dies bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige bringen. Die Justiz ist genau die richtige Staatsgewalt dafür. Zu guter Letzt können die Polizeiorgane nicht nur vom Strafgericht, sondern auch von ihrer Dienstbehörde zur Verantwortung gezogen werden.
Vor diesem Hintergrund erschließt sich der Sinn der neuen Beschwerdestelle, die multidisziplinär mit Menschenrechtsexperten und anderen Juristen, Psychologen und Gerichtsmedizinern besetzt sein soll, nicht ganz. Der mögliche Einwand, dass die bestehenden Institutionen wie die Staatsanwaltschaften und die Gerichte deshalb unzulänglich seien, weil Polizeigewalt häufig nicht bewiesen werden kann, gilt für die neue Einrichtung genauso. Wieso sollte ihr gelingen, was die Justiz nicht schafft?
Angesiedelt werden soll die Beschwerdestelle im Innenministerium, was bei einigen Organisationen auf helle Empörung stößt. Wie solle dieses Amt unabhängig sein, wenn es in die oberste „Polizeibehörde“ integriert ist, fragen sie. Na ja, ganz einfach, erwidert der Jurist: Indem es halt keinen Weisungen des Ministers und seiner Untergebenen unterliegt. So wie dies bei anderen unabhängigen Behörden auch der Fall ist und gut funktioniert. Aber man kann die Beschwerdestelle selbstverständlich auch als eine Art Gegenbürokratie in einem anderen Ministerium einrichten, mit dem Ergebnis, dass die Untersuchenden einander erst recht im Weg stehen.
Keinesfalls sollte man den zusätzlichen Aufwand unterschätzen: Eine vergleichbare Einrichtung im doch deutlich kleineren Dänemark hatte 2016 33 Mitarbeitende. Und weniger Arbeit als in Dänemark sollte es doch mit unserer Polizei auch nicht geben.
Peter Bußjäger ist Direktor des Instituts für Föderalismus und Universitätsprofessor in Innsbruck.
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