Peter Bußjäger

Kommentar

Peter Bußjäger

Vollkaskostaat?

Politik / 24.09.2021 • 05:00 Uhr

Der erste aufsehenerregende „Ischgl-Prozess“ ist bereits wieder zu Ende. Die Richterin hat die Verhandlung nach einigen Stunden, in denen die rechtlichen Argumente ausgetauscht wurden, geschlossen. Keine Zeugen, keine Sachverständigen wurden gehört. Das deutet nicht gerade auf einen durchschlagenden Erfolg der Kläger hin, die von der Republik Schadenersatz für den Tod von Angehörigen oder dafür, dass sie an Corona erkrankt sind, verlangen. Ihrer Ansicht nach haben die Behörden das Skigebiet von Ischgl im März 2020 samt der berüchtigten Après-Ski-Bar „Kitzloch“ zu spät geschlossen und die Abreise der Gäste aus dem Urlaubsort chaotisch organisiert.

Im Kern geht es darum, gerichtlich zu klären, ob staatliches Fehlverhalten vorliegt. Aber: Der Staat ist keine Vollkaskoversicherung. Er haftet nicht automatisch für jedes Fehlverhalten seiner Organe, möge es auch gravierend gewesen sein. Das Gesetz verlangt nämlich, dass die Bestimmung, gegen welche die Behörden verstoßen haben sollen, genau den eingetretenen Schaden hätte verhindern sollen.

„Im Kern geht es darum, gerichtlich zu klären, ob staatliches Fehlverhalten vorliegt.“

Aber selbst wenn der Staat aus diesem Grund haften sollte (was die erste Instanz im Ischgl-Prozess offenbar von vornherein verneinen will), müsste als Nächstes die Kausalität bewiesen werden: Ist der Schaden deshalb eingetreten, weil die Behörden beispielsweise das „Kitzloch“ zu spät geschlossen haben oder haben sich die Personen vielleicht woanders angesteckt? Schließlich stellt sich noch die Frage, ob der Geschädigte nicht selbst schuld ist. Dies kann der Fall sein, wenn jemand in den Skiurlaub gefahren ist, als sich die Krankheit bereits im nahen Oberitalien ausgebreitet hatte und in Südtirol die Skigebiete geschlossen wurden.

Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) beinhaltet in ihrem Artikel 2 eine allgemeine Verpflichtung des Staates, das Leben der Menschen zu schützen. Die EMRK verlangt jedoch keinen Nanny-Staat. Der Staat ist nicht angehalten, alle nur erdenklichen Maßnahmen zu ergreifen, um Gesundheit und Leben zu schützen, er darf vielmehr auch abwägen und den Menschen Eigenverantwortung überlassen.

Der Ischgl-Prozess wird, wie es aussieht, durch die Instanzen gehen. Es ist keineswegs sicher, dass die Kläger im Ergebnis leer ausgehen, ihre Erfolgsaussichten sind jedoch wohl geringer, als sie selbst und manche Beobachter noch immer glauben mögen.

Peter Bußjäger ist Direktor des ­Instituts für Föderalismus und ­Universitätsprofessor in Innsbruck.