Kathrin Stainer-Hämmerle

Kommentar

Kathrin Stainer-Hämmerle

Koordiniertes Notverordnungsrecht

Politik / 27.03.2020 • 06:59 Uhr

„Verwalten statt gestalten“ lautete das Motto der Regierung Bierlein. Weil damit auch parteipolitisches Hickhack entfiel, kletterten die Beliebtheitswerte des Experten- und Beamtenkabinetts in neue Höhen. Heute, in einer neuen Notsituation für unsere Demokratie erleben wir, dass auch Exekutivorgane und Experten enorme Macht ausüben können. Besonders drastische Schritte setzte Landeshauptmann Günther Platter: In allen 279 Tiroler Gemeinden ist das Verlassen der eigenen Wohnsitzgemeinde verboten. Nach heftiger Kritik am Zögern der Tiroler Politik sowie Behörden schränkt Platter das öffentliche, private und geschäftliche Leben ein. Doch die Maßnahmen kamen zu spät: Weltweit wird inzwischen über die Fahrlässigkeit in Tiroler Schiorten berichtet.

Die rechtliche Grundlage bildet das COVID19-Maßnahmengesetz, dass alle Parteien in einer historischen sonntäglichen Sondersitzung des Nationalrats beschlossen haben. Es ermöglicht dem Gesundheitsminister Betretungs- und Aufenthaltsverbote für das gesamte Bundesgebiet auszusprechen, Schließung von Spielplätzen oder Uferpromenaden inklusive. Die Landeshauptleute haben diese Befugnis jeweils für ihr Bundesland und die Bezirkshauptleute für ihren politischen Bezirk oder Teile dessen. 3600 Euro Strafe drohen jenen, die sich nicht an die Verbote halten. 30.000 Euro gar Unternehmern, die ihre Betriebsstätten nicht schließen.

Das bedeutet viel Macht in den Händen Einzelner, was prinzipiell demokratischen Prinzipien wie der Entscheidung durch Mehrheit oder der Gewaltenteilung widerspricht. Minister und Landeshauptleute können sich zumindest indirekt auf regelmäßige Wahlen berufen, weil ihr politisches Überleben von Mehrheiten in Nationalrat oder Landtag abhängt. Bezirkshauptleute hingegen werden zwar von der Landesregierung bestellt und sind weisungsgebunden, bleiben aber in der Regel bis zur Pensionierung in Amt.

„Starke Männer“ können sich in Krisenzeiten profilieren. Umso wichtiger ist die Angemessenheit und zeitliche Begrenzung ihrer Maßnahmen. Unter außergewöhnlichen Umständen hält das eine Demokratie eine Zeitlang aus. Dennoch haben Bürger ein Recht auf transparente Aufklärung aller Entscheidungsgrundlagen und darüber, welche Berater und Einflüsterer es gab. Was zwischen dem 25. Februar und dem 13. März in Tirol geschah, muss aufgeklärt werden und zu politischen Konsequenzen führen. Doch auch vorausblickend sind Lehren zu ziehen: Ein neues Epidemiegesetz braucht Koordinierungsmaßnahmen zwischen den Ebenen, von den Gemeinden über die Bundesländer bis zur Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten. Solidarität beginnt im Kleinen mit der Familie und den Nachbarn. Doch Zuständigkeits- und Landesgrenzen dürfen sie nicht stoppen.