Peter Schröder

Kommentar

Peter Schröder

Grenzen für die Freiheit?

Politik / 02.03.2020 • 07:30 Uhr

Es gibt Gerichtsprozesse, die entsetzen und auf die man/frau sich gleichzeitig freuen kann. Beispielsweise auf jenen, den US-Präsident Donald und sein Wahlkampfteam jetzt beim Bundesgericht in New York angestrengt haben.

Als “Verfolgter und Beschädigter” verklagt Trump die “New York Times”, weil die in einem veröffentlichten Kommentar “gelogen” und ihn “verleumdet” habe. Dafür verlangt  der Mann, der sich als “ganz schwer reich” einschätzt, nicht nur “Schadenersatz in Millionenhöhe”, sondern auch einen Maulkorb für die Zeitungsschreiber. Jene Pressezunft und ihre Vertreter, die er regelmäßig als “Feinde des (amerikanischen) Volkes” einstuft. Ausgenommen sind davon natürlich die rechten Medien, die sein Eigenlob vom “Auserwählten” und sein “stabiles Genie” feiern.

Es bedarf keiner großen Hellsichtigkeit für die Voraussage, dass die Richter kurzen Prozess mit dem Verlangen des Präsidenten und seiner Helfershelfer machen werden. Denn in vielen freien Ländern und auch in den Vereinigten Staaten gilt (noch) das Prinzip der Freiheit der Meinungsäußerung nicht nur der Medien. Natürlich darf im Kino niemand ungestraft “Feuer” schreien, oder die Verfolgung und Tötung anderer Menschen propagieren. Aber auch in diesem Kommentar kann die Meinung vertreten werden, dass der gegenwärtige US-Präsident intellektuelle Defizite und signifikante psychologische Defekte hat, er frei von Empathie ist, und er obendrein als geistiger Pyromane, als Rassist, als Totengräber der Demokratie, und als Gefahr für die Welt eingestuft werden sollte.

Für all das, und auch nicht das mögliche Gegenteil der uneingeschränkten Heilsverehrung, muss in der Causa Meinungsfreiheit nicht einmal ein Wahrheitsbeweis angetreten werden. Denn ohne Meinungsfreiheit – auch in den Medien – gibt es keine letztlich auch an der Wahlurne manifestierte Freiheit und keine wehrhafte Demokratie. Politiker nehmen diese Freiheit selbstverständlich und gelegentlich so exzessiv wie Trump in Anspruch. Indem sie mit Vorsatz lügen. Und da kommen die “Presse” genannten Medien mit ihrer von der Verfassung garantierten Kontrollfunktion ins Spiel. Und deren Vertreter dürfen darauf hinweisen, dass der Präsident der sich über eine angebliche “Lüge” in einem Kommentar beklagt, in seiner mehr als dreijährigen Amtszeit nachweislich so oft gelogen hat, wie noch kein US-Präsident vor ihm.

Ohne Meinungsfreiheit gibt es keine letztlich auch an der Wahlurne manifestierte Freiheit und keine wehrhafte Demokratie.

Wenn er nicht ganz von Sinnen ist, weiß auch Trump, dass er den wohl Monate langen Prozess gegen die auch in anderen Gegenden gelegentlich als Vertreter der “Lügenpresse” Gescholtenen verlieren wird. Doch in der Zwischenzeit soll sie wohl dem Zweck der Verunsicherung und der Selbstzensur der Medien dienen. Da erinnern wir uns besser an Max von Schenkendorfs Gedicht von 1813: “Freiheit, die ich meine”.