Achtung Räumungsklage!

Wer seine Miete nicht mehr bezahlt, riskiert eine Räumungsklage. Als qualifizierter Mietzinsrückstand werden mehr als zwei Monate Zahlungsverzug angesehen.
konsequenz Eine Kündigung wegen eines Mietzinsrückstandes ist nur möglich, wenn ein Mieter trotz Mahnung mindestens acht Tage mit der Bezahlung im Rückstand ist. Bleibt die Miete trotz Mahnung und Nachfrist aus, kann der Vermieter eine Mahn-, Zahlungs- oder Räumungsklage einreichen. Allerdings können sich solche Verfahren über längere Zeit ziehen und der Mieter muss später die Verfahrens-kosten übernehmen. Erhält man einen Zahlungsbefehl vom Gericht, sollte dieser keinesfalls ignoriert werden. Wird nicht innerhalb von vier Wochen Einspruch erhoben, ist der Zahlungsbefehl rechtskräftig und vollstreckbar. Der Vermieter kann nach Rechtskraft der Entscheidung eine Delogierung – Zwangsräumung – beantragen.
Hohe Kosten
Die Kosten einer Delogierung werden zunächst einmal vom Vermieter getragen. Sofern der Mieter zahlungskräftig ist, muss er dem Vermieter später allerdings sämtliche Ausgaben erstatten, die im Zuge der Räumungsklage und Wohnungsräumung entstanden sind. Ist der Mieter nicht zahlungskräftig, darf der Vermieter die verbliebene Wohnungseinrichtung versteigern und den Erlös behalten. Betroffene müssen sofort reagieren, nicht erst wenn es zu spät ist. Die Kosten einer Räumungsklage für Mieter können bei verlorenem Prozess hoch sein: Wenn der Räumungsklage des Vermieters stattgegeben wird, muss der Mieter sämtliche Kosten des Verfahrens tragen. Hierzu zählen u. a. der vom Vermieter anfangs bezahlte Gerichtskostenvorschuss und die Anwaltskosten des Vermieters. Gewinnt der Mieter den Prozess, muss der Vermieter die Kosten für die Räumungsklage tragen. Zusätzlich hat der Mieter die Kosten seines Anwaltes zu tragen – sofern er einen in Anspruch genommen hat.
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www.oesterreich.gv.at