Bankgarantie oder Barkaution

Miete / 16.06.2016 • 14:14 Uhr
Für den Vermieter muss garantiert sein, dass er im Schadensfall sein Geld bekommt. Foto: Shutterstock
Für den Vermieter muss garantiert sein, dass er im Schadensfall sein Geld bekommt. Foto: Shutterstock

Kosten. Die meisten Vermieter verlangen eine Sicherstellung für die Mieteinnahmen oder für allfällige Schäden am Mietobjekt.

Dafür wird in der Regel eine Kaution von zwei bis drei Monatsmieten oder eine entsprechend hohe Bankgarantie verlangt. Sind Schäden in der Wohnung entstanden, die nicht der üblichen Abnutzung entsprechen, wird die Kaution einbehalten. Die Barkaution wird meist durch ein hinterlegtes Sparbuch ersetzt.Auch eine Bankgarantie in selber Höhe kann als Kaution eingebracht werden. Diese bindet kein Geld direkt, setzt jedoch eine entsprechende Kreditfähigkeit und Kreditwürdigkeit voraus. Geldinstitute gehen bei der Gewährung von Bankgarantien gleich vor, als wenn es sich um die Vergabe eines Kredites handelt. Eine Bankgarantie ist kostenpflichtig und anders als beim Sparbuch fallen hier laufende Kosten an.

Transparenz und Sicherheiten

Grundkriterium ist zunächst ein geregeltes, nachweisbares Einkommen auf Basis einer Berufstätigkeit oder – bei Selbstständigkeit die Vorlage einer Bilanz bzw. eines positiven Jahresabschlusses. Eine geregelte Kontoführung – idealerweise mit mehr Plus als Minus ist ein weiterer Bonuspunkt für eine positive Behandlung des Anliegens. Oft sind auch noch zusätzliche Sicherheiten erforderlich, dies können Grundstücke, Lebensversicherungen oder Ersparnisse in Form von Wertpapieren oder einer Sparbucheinlage sein. Eine gute Vorbereitung hilft in jedem Fall. Über eine Bankgarantie wird im Einzelfall immer nach einem Gespräch mit dem persönlichen Bankbetreuer entschieden.