Welche Firmen mit welchem Bonus die Mitarbeiter unterstützen

Unternehmen in allen Größen und Branchen unterstützen Mitarbeiter mit Teuerungsbonus.
Schwarzach Gewerkschafter Marcel Gilly berichtete am Freitag in den VN, dass die Auszahlung eines steuerbefreiten Teuerungsbonus deutliche Auswirkungen auf die Personalsituation beziehungsweise das Recruting der SSVorarlberger Firmen hat, was besonders in Zeiten des Mitarbeitermangels ein zusätzlicher Aspekt ist, den Bonus auszuzahlen. Hauptaspekt ist aber, das ergab ein Rundruf der VN, die Mitarbeiter zu unterstützen, um mit der Rekordteuerung zurande zu kommen.
Mehr Gehalt und Bonus
Die Vorarlberger Landesregierung machte das mit einer einmaligen Zahlung von 420 Euro an die Bediensteten, die 2022 bei den KV-Verhandlungen festgelegt wurde. Der Bonus wurde aliquot nach ihrem Beschäftigungsausmaß bereits im Jänner ausbezahlt. Keinen Teuerungsbonus hat der Lebensmittelgroßhändler Gunz bezahlt. “Wir haben mit 1. Jänner allen unseren Mitarbeitenden an allen Standorten eine Gehaltserhöhung auf die bestehenden Gehältern gegeben”, erzählt Geschäftsführer Michael Temel, “das sei vernünftiger als eine einmalige Zahlung”, befindet er.
So oder so – für die Mitarbeiter ist jeder Euro mehr eine Entlastung in der momentanen Lage. Das weiß auch Alexandro Rupp, Geschäftsführer der Vorarlberg Lines Bodenseeschifffahrt. “Wir haben allen unseren Mitarbeitenden, also Kapitänen, Matrosen, dem Hafen- und Verwaltungspersonal je 2000 Euro an Teuerungsprämie mit dem Dezembergehalt 2022 ausbezahlt. Ein probates Mittel, um nicht im Teuerungsmeer unterzugehen, wie auch die Mitarbeiter, der in der Coronakrise arg gebeutelten Firma finden.

Robert Küng, Inhaus: Freiwillig eine außerordentliche Lohnerhöhung und 2000 Euro Bonus. VN/PS
Bei Inhaus mit der Zentrale in Hohenems hat man ebenfalls 2022 gehandelt – Geschäftsführer Robert Küng: “Ich bin überzeugt, dass wir als Arbeitgeber gefordert sind, unsere Mitarbeitenden in diesen schwierigen Zeiten zusätzlich zu unterstützen. Bei Inhaus haben wir schon im Mai freiwillig eine außerordentliche Lohnerhöhung umgesetzt, um die ärgsten Belastungen abzufedern. Jetzt haben wir die Möglichkeit einer abgabenfreien Prämie in der Höhe von 2000 Euro (für Teilzeitkräfte aliquot) genützt und unseren Mitarbeitern in vollem Umfang mit dem Novembergehalt ausbezahlt.”
Geschäftsentwicklung abwarten
“Wir wollen unseren Mitarbeitern gerne den Teuerungsbonus bezahlen, wir sind dafür offen”, sagt Angelo Holzknecht, Mitglied der Geschäftsleitung beim international aufgestellen Rankweiler Automobilzulieferer Hirschmann Automotive, man müsse allerdings beobachten, wie sich die Geschäfte heuer entwickeln. Nach den vergangenen Jahren mit Lieferengpässen und der damit verbundenen Teuerungen ist man gewarnt – die Autoindustrie sei in Preisverhandlungen derzeit außerdem sehr herausfordernd. Ein Frage hat er noch: “Wie machen das andere Firmen mit Standorten im Ausland? Bekommen nur die Österreicher die Prämie oder alle Mitarbeiter?

Alle Unterstützungsmaßnahmen des Finanzministers
Entlastungspaket 1
Energiepaket mit einem Volumen von insgesamt 1,7 Mrd. Euro:
Energiekostenausgleich: 600 Mio. Euro
Ökostrompauschale: 350 Mio. Euro
Ökostrom-Förderbeitrag: 520 Mio. Euro
Teuerungsausgleich für vulnerable Gruppen: 200 Mio. Euro
Entlastungspaket 2
Energiepaket mit einem Volumen von über 2 Mrd. Euro:
Erhöhung des Pendlerpauschales (→ BMF) um 50 Prozent, Vervierfachung des Pendlereuros und Erhöhung der SV-Rückerstattung für Pendlerinnen/Pendler mit niedrigem Einkommen um 100 Euro (60 Euro im Jahr 2022 und 40 Euro im Jahr 2023): 420 Mio. Euro
Preissenkungen im öffentlichen Verkehr und Angebotserweiterungen: 150 Mio. Euro
Senkung der spezifischen Energieabgaben (Erdgasabgabe (→ USP) und Elektrizitätsabgabe (→ USP)) um rund 90 Prozent: 900 Mio. Euro
Es ergeht eine Weisung an den Kartellanwalt (BMJ) zur Kontrolle der Öl-Industrie und von Betrieben in der Öl/Diesel/Benzin-Wertschöpfungskette
Agrardiesel-Kostenausgleich angelehnt an Systematik nEHS, im derzeit europarechtlich zulässigen Ausmaß
Ausgleich von steigenden Energiekosten im öffentlichen Verkehr zur Verhinderung von Preissteigerungen (z.B. Schülerfreifahrten)
Entlastung für inländische KMU mit hohem Treibstoffaufwand, insbesondere im Bereich Handwerk, sowie EPU über eine Treibstoffrückvergütung mit einem Volumen von ca. 120 Mio. Euro
Liquiditätshilfe für Unternehmen durch Herabsetzung der Vorauszahlungen der ESt/KSt-Zahlungen
Unterstützung für Betriebe zum raschen Umstieg auf alternative, dekarbonisierte Antriebsformen: insgesamt 120 Mio. Euro für die Jahre 2022 und 2023
Investitionsoffensive Energieunabhängigkeit für Windkraft- und Photovoltaik-Projekte: insgesamt 250 Mio. Euro
Entlastungspaket 3
Die Regierung hat im Juni weitere Entlastungsmaßnahmen zur Abfederung der Teuerung im Volumen von weiteren mehr als 28 Mrd. Euro bis zum Jahr 2026 beschlossen. Im Paket wird dabei die Dringlichkeit der aktuellen Situation im Rahmen der zur Verfügung stehenden Abwicklungsmöglichkeiten berücksichtigt. Die damit zusammenhängenden technischen und rechtlichen Umsetzungsschritte werden rasch vorangetrieben.
Das Entlastungspaket 3 umfasst die folgenden Maßnahmen:
Auszahlung einer zusätzlichen Familienbeihilfe in Höhe von 180 Euro pro Kind (erfolgte im August 2022)
Teuerungsausgleich für vulnerable Gruppen in Höhe von 300 Euro (wird von den jeweiligen Auszahlungsstellen seit 1. September 2022 ausbezahlt)
Bis spätestens 30. September wird der erhöhte Familienbonus Plus (→ BMF) in Höhe von 2.000 Euro für Kinder unter 18 Jahren für das Jahr 2022 im Zuge der Lohnverrechnung wirksam.
Erhöhter Kindermehrbetrag (→ BMF) in Höhe von 550 Euro (wird für das Jahr 2022 ab Anfang 2023 wirksam)
Teuerungsabsetzbetrag für Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer (wird ab Anfang 2023 rückwirkend für 2022 wirksam)
Zur zusätzlichen Entlastung von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern kann in den Jahren 2022 und 2023 eine steuer- und abgabenfreie Teuerungsprämie in Höhe von jeweils bis zu 3.000 Euro von der Arbeitgeberin/vom Arbeitgeber ausbezahlt werden.
Ab September werden der erhöhte Klimabonus sowie der Anti-Teuerungsbonus ausbezahlt. Dadurch werden alle in Österreich lebenden Erwachsenen in Höhe von mindestens 500 Euro unterstützt.
Langfristige Maßnahmen ab dem Jahr 2023
Ab 1. Jänner 2023 werden die Abschaffung der kalten Progression, die Senkung der Lohnnebenkosten sowie die Valorisierung der Familien- und Sozialleistungen wirksam. Dadurch werden die Menschen und Unternehmen dauerhaft entlastet.